Wie unterscheiden sich Riester- und Rürup-Rente?

Riester-Rente


Seit Anfang 2005 gibt es neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente ein weiteres Modell der staatlich geförderten Altersvorsorge - die Rürup-Rente.


Während sich die Riester-Rente vor allem an pflichtversicherte Arbeitnehmer richtet, ist die Rürup-Rente besonders für Selbständige interessant. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Riester- und Rürup-Rente sind in folgender Übersicht dargestellt:

Riester-Rente

Rürup-Rente

Wer wird gefördert?

  • Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  • pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Soldaten
  • Personen im freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr
  • Versicherte während der Kindererziehungszeit
  • sozialversicherte geringfügig Beschäftigte
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • ehemalige Rentenversicherungspflichtige im Vorruhestand
  • Lohnersatzempfänger
  • pflichtversicherte Landwirte
  • alle Steuerpflichtigen
  • auch Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen, die keine Riester-Förderung erhalten
  • auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige

Wie wird gefördert?

  • mit Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
  • mit Steuervorteilen (während der Sparphase)
  • mit Steuervorteilen

Steuerregeln in der Beitragsphase

  • spezieller Sonderausgabenabzug (Anlage AV Steuererklärung)
  • maximaler Abzugsbetrag ab 2008: 2.100 Euro
  • ist die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, wird die Differenz ausgezahlt
  • 2009 werden 66% der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich anerkannt (2010: 68%)
  • Höchstgrenze 2009: 13.200 Euro pro Person
  • anerkannter Prozentsatz steigt bis 2025 um 2% pro Jahr
  • Höchstgrenze 2025: 20.000 Euro pro Person

Steuerregeln in der Rentenphase

  • Renten und Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig

Der besteuerte Rentenanteil steigt je nach Rentenbeginn zwischen 2005 und 2020 jährlich um 2%, danach bis 2040 um 1%.

Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn:

  • 2005: 50%
  • 2020: 80%
  • 2040:100%

Hinterbliebenen-
versorgung

  • Übertrag des angesparten Kapitals und der Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
  • oder Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente
  • Kinder nur über Zusatzvertrag, der die Altersrente mindert
  • nur für Ehepartner und Kinder über Zusatzvertrag, der die Altersrente mindert
  • ohne Zusatzvertrag verfallen die Beiträge, wenn der Rürup-Sparer vor dem 60. Geburtstag verstirbt

Kapitalauszahlung

  • Ansparphase: unter bestimmten Bedingungen können bis zu 50.000 Euro für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase: bis zu 30% des Kapitals können zur freien Verwendung entnommen werden
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In diesem Artikel finden Sie mehr Informationen zu

Die Riester-Rente Welche Vertragsarten gibt es?
Vorsorge für Selbständige Informieren Sie sich über die Vorteile der Rürup-Rente!
Förderung Wieviel wird vom Staat gefördert?
Geförderter Personenkreis Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung?
Voraussetzungen für die staatliche Förderung Erfahren Sie mehr darüber!
Vergleich Riester- und Rürup-Rente Wo sind die Unterschiede?

 

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