Seit Anfang 2005 gibt es neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente ein weiteres Modell der staatlich geförderten Altersvorsorge - die Rürup-Rente.
Während sich die Riester-Rente vor allem an pflichtversicherte Arbeitnehmer richtet, ist die Rürup-Rente besonders für Selbständige interessant. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Riester- und Rürup-Rente sind in folgender Übersicht dargestellt:
Riester-Rente
Rürup-Rente
Wer wird gefördert?
Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
pflichtversicherte Arbeitnehmer
Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
Soldaten
Personen im freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr
Versicherte während der Kindererziehungszeit
sozialversicherte geringfügig Beschäftigte
rentenversicherungspflichtige Selbständige
ehemalige Rentenversicherungspflichtige im Vorruhestand
Lohnersatzempfänger
pflichtversicherte Landwirte
alle Steuerpflichtigen
auch Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen, die keine Riester-Förderung erhalten
auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
Wie wird gefördert?
mit Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
mit Steuervorteilen (während der Sparphase)
mit Steuervorteilen
Steuerregeln in der Beitragsphase
spezieller Sonderausgabenabzug (Anlage AV Steuererklärung)
maximaler Abzugsbetrag ab 2008: 2.100 Euro
ist die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, wird die Differenz ausgezahlt
2009 werden 66% der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich anerkannt (2010: 68%)
Höchstgrenze 2009: 13.200 Euro pro Person
anerkannter Prozentsatz steigt bis 2025 um 2% pro Jahr
Höchstgrenze 2025: 20.000 Euro pro Person
Steuerregeln in der Rentenphase
Renten und Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig
Der besteuerte Rentenanteil steigt je nach Rentenbeginn zwischen 2005 und 2020 jährlich um 2%, danach bis 2040 um 1%.
Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn:
2005: 50%
2020: 80%
2040:100%
Hinterbliebenen- versorgung
Übertrag des angesparten Kapitals und der Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
oder Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente
Kinder nur über Zusatzvertrag, der die Altersrente mindert
nur für Ehepartner und Kinder über Zusatzvertrag, der die Altersrente mindert
ohne Zusatzvertrag verfallen die Beiträge, wenn der Rürup-Sparer vor dem 60. Geburtstag verstirbt
Kapitalauszahlung
Ansparphase: unter bestimmten Bedingungen können bis zu 50.000 Euro für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden
Zu Beginn der Auszahlungsphase: bis zu 30% des Kapitals können zur freien Verwendung entnommen werden