Riester-Rente - Wie funktioniert sie?

Riester-Rente


Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die seit dem Jahre 2002 staatlich gefördert wird und die gesetzliche Rente ergänzt.

Während Ihres Arbeitslebens zahlen Sie Ihre Beiträge in eine private Rentenversicherung, in einen Banksparplan oder einen Fonds und erhalten so eine staatliche Zulage und Steuerfreibeträge. Um diese Förderung zu bekommen, müssen Riesterprodukte vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft und zertifiziert werden. Hierbei garantiert der Versicherer eine Rückzahlung, mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge, sowie einer Mindestverzinsung von derzeit 2,25%. Die Rendite der Riester-Rente liegt somit deutlich über dem Zins für andere vergleichbare Anlagen.

Welche Vertragsvarianten kann ich wählen?

Je nach Vertragsgestaltung bestehen die Leistungen der Riester-Rente aus einer

  •  lebenslangen Rente mit Garantiezeit

Nach dem Tod des Rentenbeziehers wird die Rente eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

  •  lebenslangen Rente mit Todesfalleistung

In der Todesfalleistung wird das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Im Allgemeinen beginnen die Zahlungen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Leistungen kann der Versicherte jedoch schon ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Grundsätzlich werden Anlageprodukte gefördert, die im Rentenalter lebenslang zu monatlichen Einkommensleistungen führen und dadurch eine ergänzende Absicherung darstellen. Anbieter von Riesterverträgen sind dazu verpflichtet,  Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das Risikopotential darzulegen.

Tipp

Zahlen bei Verheirateten beide Partner in die Riester-Rente ein und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so besteht die Möglichkeit, das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners zu übertragen.

Kann ich mir die Riester-Rente in einem Betrag auszahlen lassen?

Nein, es ist eine monatliche Rente für die Auszahlung vorgesehen. Eine private Rentenversicherung können Sie als Einmalbetrag am Ende der Laufzeit auszahlen lassen, die Riester-Rente hingegen nicht. Mit diesem Vorgehen sorgt der Gesetzgeber dafür, dass Sie eine lebenslange Rente erhalten.

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