Wie funktioniert die Riester Rente Förderung?

Die Riester Rente Förderung



Wie hoch der Zuschuss des Staats zu Ihrer Riester Rente Förderung ausfällt, hängt von der Höhe der eigenen Sparbeiträge ab.


So erhalten Sie die Riester Rente Förderung

Um die Höchstzulagen der Riester Rente Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Eigenbetrag aufbringen. Diese Eigenleistung muss sich auf mindestens 60 Euro belaufen, ansonsten wird die staatliche Förderung anteilig gekürzt.

Keine Zulagen verschenken

Wer sich die volle Riester Rente Förderung sichern möchte, muss selbst tätig werden, das heißt konkret: Sie haben jeweils zwei Jahre Zeit, die Sparzulagen des abgeschlossenen Jahres bei Ihrem Riester Rente Anbieter zu beantragen. Auch Kindererziehungszeiten müssen selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Sparleistungen für die maximale Riester Rente Förderung

Die Sparleistungen für die maximale Riester Rente Förderung lassen sich in einer Tabelle darstellen:

Sparleistung
(für die maximale Förderung)

Höchste Förderung
(Grundzulage)

2007

3%*, max. 1.575,00 Euro

114,00 Euro

2008 (und Folgende)

4%*, max. 2.100,00 Euro

154,00 Euro

 * des sozialversicherungspflichtigen Einkommens

Staatliche Förderung von Kindern

Jedes kindergeldberechtigte Kind wird vom Staat mit einem Pauschalbetrag gefördert.

pro Kind
vor 2008 geboren                   

pro Kind
ab 2008 geboren     

2007

138,00 Euro

entfällt

2008 (und Folgende)

185,00 Euro

300,00 Euro

Wie zahlt der Staat die Riester Rente Förderung?

Die staatliche Förderung funktioniert ganz einfach und unkompliziert, indem dem Riester-Sparer je nach Höhe seiner Einzahlung in die Riesteranlage Zulagen gewährt werden. Diese werden direkt dem Vertragskonto gutgeschrieben.

Dies lässt sich einfach an einem Beispiel erklären:
Eine Familie mit zwei Kindern, eines davon in 2008 geboren, möchte im Jahr 2011 die höchste Riester Rente Förderung erhalten. Das Brutto-Familieneinkommen beträgt 38.000 Euro im Jahr. Davon sind 4 Prozent (= 1.520 Euro) im Jahre 2011 der höchst geförderte Sparbeitrag.

Die kindergeldberechtigten Kinder werden mit 185 Euro bzw. 300 Euro gefördert. Dazu kommt je Sparer die Grundzulage über 154 Euro. Insgesamt zahlt der Staat 855 Euro Förderung. Vom Sparbeitrag in Höhe von 1520 Euro zahlt die Familie demnach nur 665 Euro selbst, den Rest übernimmt der Staat.

Wenn die Familie weniger als 4 Prozent des Einkommens anspart, verringert sich auch die staatliche Förderung.

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