Rentenbesteuerung: Neuerungen des Alterseinkünftegesetzes Das Alterseinkünftegesetz hat gravierende Folgen für die Rentenbesteuerung, da es sich auf die Erträge aus Kapitallebensversicherung auswirkt. vergleich.de verrät Ihnen die aktuellsten Neuerungen!

Wann die Rentenbesteuerung greiftFür alle Lebensversicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, erfolgt die Rentenbesteuerung zu 50 Prozent, wenn die Auszahlung nach Ende des 60. Lebensjahres erfolgt und die Mindestlaufzeit von 12 Jahren gegeben ist.
Werden diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Erträge voll versteuert werden. Dasselbe trifft auch auf die Private Rentenversicherung zu, sofern Sie sich am Vertragsende für die Kapitalabfindung, anstelle der monatlichen Rentenzahlung entscheiden.
Fortan ist es auch nicht mehr möglich, Beiträge zu Lebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abzusetzen. Auswirkung der RentenbesteuerungIm Folgenden erfahren Sie wie sich die Rentenbesteuerung auf die unterschiedlichen Versicherungsarten auswirkt. - Fondgebundene Versicherungen
Erträge aus Kapitallebensversicherungen und Privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die vom 01.01.2005 an geschlossen werden, müssen künftig voll versteuert werden. Läuft ein Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres, werden die Erträge zu 50 Prozent versteuert.
Wer seine Risikolebensversicherung künftig mit einem Fondssparplan koppelt, kann auch weiterhin mit überwiegend steuerfreien Kursgewinnen rechnen. Bisher konnten Arbeitnehmer jährlich bis zu 1.752 Euro in eine Direktversicherung einzahlen und diese Beiträge pauschal mit 20 Prozent versteuern. Wer Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den Vertrag einzahlte, brauchte bis einschließlich 2008 keine Sozialabgaben dafür zu entrichten. Im Rentenalter blieb die einmalige Kapitalauszahlung dann vollständig von der Rentenbesteuerung unberührt.
Dies hat sich seit dem 01.01.2005 geändert. Künftig gelten für die Direktversicherung die gleichen Regelungen wie auch für andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, etwa Pensionskassen oder Pensionsfonds. Beiträge bleiben bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zum Jahre 2008 sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug sind Erträge bei der Auszahlungen künftig vollständig bei der Rentenbesteuerung zu berücksichtigen. - Klassische Rentenversicherung
Entscheiden Sie sich für die klassische Rentenversicherung und lassen sich die Rente monatlich auszahlen, erfolgt die Rentenbesteuerung mit dem so genannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Alter ab, ab dem die Rente bezahlt wird. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren wird dies, nach neuem Recht, nur noch 18 Prozent sein. Anders als bei der klassischen Rentenversicherung wird die Basisrente (Rürup Rente) auch zukünftig steuerlich gefördert. Im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen können Beiträge zur Rürup Rente jährlich bis maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete von der Steuer abgesetzt werden. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllen: - die Rentenzahlung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen,
- die Versicherungsleistung darf nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar und nicht übertragbar sein
- die Versicherung muss die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente vorsehen
Im Jahr 2005 konnten bereits 60 Prozent des Beitrages vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Bis zum Jahr 2025 wird der Rentenbesteuerungsanteil jährlich um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht bis die 100-prozentige Abzugsfähigkeit erreicht ist. Allerdings sind in dem Freibetrag auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken inbegriffen. 



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