Wozu brauche ich eine Private Rentenversicherung? Die Private Rentenversicherung stellt die Grundlage der Privaten Altersvorsorge dar und ist angesichts der gegenwärtigen Rentensituation die wichtigste Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Private Rentenversicherung erstattet zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente. Alternativ kann man auch die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags vereinbaren.
Prinzipiell endet die Versicherung mit dem Tod der versicherten Person. Dennoch kann im Rahmen einer Rentengarantiezeit eine Beitragsrückerstattung vereinbart werden. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Rentengarantiezeit, wird die Rente für die Dauer der vereinbarten Zeit (zwischen 5 bis zu 20 Jahren) auf die im Vertrag festgelegten Begünstigten ausgezahlt. Da die Absicherung für den Todesfall sehr eingeschränkt ist, wird in der Privaten Rentenversicherung nicht nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person gefragt. Hinzu kommt, dass die Renditen bei der Privaten Rentenversicherung in der Regel attraktiver sind als bei der reinen Kapitallebensversicherung. Zu welchem Zeitpunkt wird die Private Rentenversicherung ausgezahlt?Die Private Rentenversicherung bietet verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten, dabei wird zwischen Sofortrente/Aufgeschobene Rentenversicherung unterschieden. Bei Vertragsabschluss können Sie die Dauer der so genannten „Aufschubzeit“ festlegen. Dabei geben Sie an, in wie vielen Jahren die Zahlung der monatlichen Rente beginnen soll. Sind Sie z.B. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 35 und legen Sie eine Aufschubzeit von 30 Jahren fest, so erhalten Sie ab 65 Jahren Ihre Rentenzahlungen. Die ausgezahlte Rente besteht aus einer garantierten Verzinsung und einem Überschussanteil. Das bedeutet, dass Ihnen bereits beim Abschluss des Vertrages ein Teil der Rente fest garantiert wird. Zur Zeit beträgt dieser gesetzlich festgelegte Garantiezins 2,25%. Der übrige Teil setzt sich aus Überschüssen zusammen, die die Versicherungsgesellschaft durch Anlage des Kapitals erwirtschaften konnte und die in der Bilanz ausgewiesen werden. Beim Vertragsabschluss kann die Höhe des Überschussanteils, auch Gewinnbeteiligung genannt, lediglich auf Basis der bisherigen Daten geschätzt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Versicherungsvertrag eine Mindestlaufzeit, auch Rentengarantiezeit genannt, zu vereinbaren. Stirbt man kurz nach dem Rentenbeginn, also während der Garantiezeit, wird die Rente an die Erben weitergezahlt. In der Regel können Sie eine Rentengarantiezeit für einen Zeitraum zwischen 5 bis 20 Jahren wählen. Bei der dynamischen Rente handelt es sich um eine Rentenart, bei der die Rente mit einer Steigerungsrate von 2 - 5 Prozent im Jahr ausgezahlt wird. Die Höhe der jährlichen Steigerung ist abhängig von den Überschüssen, die von der Versicherungsgesellschaft erzielt wurden.
Bei der konstanten Rente hingegen bleibt die Höhe der Rentenzahlung über den gesamten Zeitablauf gleich. Dadurch wird die Rente nicht an die Inflation angepasst und infolge dessen sinkt der Rentenwert mit zunehmendem Alter.
Die dynamische Rente empfiehlt sich daher besonders für Rentner, die von einer eher hohen Lebenserwartung ausgehen, während die konstante Rente bei einer geringen Lebenserwartung günstiger ist. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können Sie mit Ihrer Privaten Rentenversicherung auch ein Kapitalwahlrecht beantragen. Das bedeutet, dass Sie sich statt einer lebenslangen monatlichen Rente auch das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen können. Allerdings macht dies fast nur Sinn, wenn Ihr Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, da andernfalls die Erträge wie bei der Lebensversicherung versteuert werden müssen. Ihre Rentenversicherung kündigen ist die schlechteste Alternative. Sie verlieren nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern müssen auch erhebliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen.
Bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten bieten Versicherungsgesellschaften Ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten: - Herabsetzung der Versicherungssumme
Wird die ursprüngliche Versicherungssumme durch eine Teilkündigung in der Summe herabgesetzt, reduzieren sich auch die Beiträge. Wird Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt, bildet die Versicherungsgesellschaft aus dem vorhandenen Rückkaufswert eine niedrigere Versicherungssumme. Bis zum vereinbarten Vertragsablauf müssen Sie dann keine Beiträge mehr zahlen.
Durch beide Varianten verringert sich Ihr Versicherungsschutz. Deshalb sind sie wirklich nur bei langfristigen finanziellen Engpässen ratsam. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten bieten die meisten Versicherungsgesellschaften auch weitere Möglichkeiten an. Dazu zählen: Stundung der Beiträge Änderung der Beitragszahlungsweise vorübergehende Beleihung oder Verpfändung des Lebensversicherungsvertrages zur Beitragsentrichtung Ermäßigung der Beiträge durch Verlängerung der Versicherungsdauer Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen
Das Versicherungsgesetz ändert sich nicht selten, neue Tarifeinheiten werden konzipiert und verschiedene Regelungen modifiziert. Damit Sie keine News verpassen, bieten wir im kostenlosen Newsletter von vergleich.de monatlich einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Themen. |
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