Rürup Rente - Die Vorsorge für Selbstständige Grundsätzlich ist die Rürup Rente für alle steuerpflichtigen Personengruppen geeignet. Als Altersvorsorge ist die Rürup Rente, aufgrund der Steuervorteile, besonders für Selbstständige empfehlenswert.

Steuervorteile der Rürup Rente für SelbstständigeDie Rürup Rente, auch bekannt als neue Basisrente vervollständigt die staatlich subventionierte Altersvorsorge. Im neuen 3-Schichten-Modell wird die Rürup Rente der ersten Schicht zugeordnet. Die Riester Rente und die verbesserte betriebliche Altersvorsorge haben durch diese Basisrente ein weiteres „Mitglied“, welches die Altersvorsorge der Selbständigen steuerlich begünstigt.
Folglich besteht nun für viele Selbständige, die sich privat und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert haben, die Möglichkeit, in der Beitragsphase Steuern zu sparen. Vertragsgestaltung der Rürup RenteDie Gesetzgeber stellen jedoch strenge Anforderungen an die Basisrente: - Rentenzahlung erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr
- Lebenslange Rentenzahlung
- keine Kapitalleistung im Todesfall
- keine Auszahlung des Kapitals
- Versorgungsansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und auch nicht kapitalisierbar
Jedoch besteht bei der Rürup Rente für Selbstständige die Möglichkeit, ergänzende Zusatzversicherungen, z.B. als Hinterbliebenenrentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrentenversicherung einschließen zu lassen.
Wer profitiert von der Rürup RenteMit einem Vertrag der Rürup Rente können folgende Personen einsparen: - alle Steuerpflichtigen
- Pflichtversicherte, die keine Riester-Förderung erhalten
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige
Der Vorteil für Angestellte liegt bei diesem Rentenmodell in der Steuerersparnis. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro/Jahr ermöglicht einen Aufbau der Rente mit zusätzlicher Steuerersparnis. Geraten Sie als Selbstständiger in die Arbeitslosigkeit und sind auf Hartz IV angewiesen, erfolgt keine Anrechnung auf die Rürup Rente für Selbständige. Denn laut Regelung zur Rürup Rente kann der Versicherungsvertrag nicht vor Rentenbeginn ausgelöst werden. Für Betroffene bedeutet dies, dass die Anlagen während der Ansparphase vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt sind. 



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