Seit dem Alterseinkünftegesetz des Jahres 2005 können die Beiträge der Rürup Rente gestaffelt von der Steuer abgesetzt werden.
Rürup Rente von der Steuer zu 100 Prozent absetzbar
Im Jahr 2005 begann die Absetzbarkeit bei 60 Prozent. Ein jährlicher Anstieg um 2 Prozent führt dazu, dass im Jahre 2025 die Beiträge zu 100 Prozent abgesetzt werden können.
Die steuerliche Anrechenbarkeit der Rürup Rente
Beitragshöhe pro Jahr: 6000 Euro
Steuerjahr
ansetzbarer Prozentsatz
ansetzbarer Betrag
2005
60 %
3600 Euro
2010
70 %
4200 Euro
2015
80 %
4800 Euro
2020
90 %
5400 Euro
2025
100 %
6000 Euro
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz, welches die Besteuerung von Renten, Pensionen und anderen Alterseinkünften grundlegend neu ordnet.
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