Was versteht man unter einer Rürup Rente (Basisrente)?Bei dieser Rentenform handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung, mit einer steuerlichen Förderung in der Ansparphase. Um diese Förderung zu erhalten, müssen spezielle Kriterien erfüllt sein.
Die Rürup Rente gewährt dem Interessenten drei Varianten: die klassische Rürup Rente, die britische Rürup Rente und die fondsgebundene Rürup Rente. Bei der klassichen Versicherung wird eine garantierte Rente vereinbart, wahlweise mit oder ohne Hinterbliebenenschutz. Gegen Einmalzahlung ist eine sofort beginnende Basisrente möglich. Grundsätzlich gilt bei der Rürup Rente in jedem Fall eine steuerliche Absetzbarkeit. Wer in das Produkt einzahlt, kann die Beiträge anteilig steuerlich geltend machen. Während der Ansparphase ist der Betrag, der geltend gemacht werden kann, gestaffelt, er steigt jährlich um 2 Prozent. Maximal ist ein Betrag von 20.000 Euro (bei Ehepaaren 40.000 Euro) ansetzbar. Kann man die Rürup Rente auf andere Personen übertragen? Die steuerliche Begünstigung der Rürup Rente bedingt, dass die Rente nicht kapitalisierbar, beleihbar, übertragbar, vererbbar oder veräußerbar sein darf. Die Konsequenz daraus ist, dass die Rürup Rente nicht an andere Personen übertragen werden kann. Welche Vorteile entstehen mir durch den Abschluss einer Rürup Rente? Der größte Vorteil der Rürup Rente ist sicherlich die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Bis zu 20.000,- Euro für ledige bzw. 40.000,- Euro für verheiratete, sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich absetzbar.
Sollte der Einzahler arbeitslos oder insolvent werden, so wird die Rürup Rente nicht auf Hartz IV Leistungen angerechnet und sie ist auch im Konkursfall pfändungsgeschütztsie, da es sich um geschütztes Vermögen handelt. Welches Alter muss ich haben, um die Rürup Rente zu beziehen? Frühstens ab dem 60 Lebensjahr kommt die Rürup Rente zur Auszahlung. Welche zusätzlichen Leistungen gewährt die Rürup Rente?Neben den steuerlichen Vorteilen und der Harz IV-Sicherheit ist ein großer Vorteil an der Rürup Rente, dass die Beitragszahlungen ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden können. Sogar eine Nachzahlung der ausgesetzten Beträge ist möglich, hier sollte jedoch zuvor die steuerliche Rentabilität überprüft werden. Sofern keine Absicherung für die Hinterbliebenen besteht, verfällt das in der Rürup Rente angesparte Vermögen im Todesfall. Es ist allerdings möglich und auch ratsam, bei Abschluss der Rürup Rente einen Hinterbliebenenschutz in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.
Tritt der Todesfall ein und die Hinterbliebenenabsicherung besteht, so darf die Todesfallleistung nur als lebenslange Rente an den Hinterbliebenen ausgezahlt werden, nicht jedoch in Form eines einmaligen Betrages. Im Jahr 2005 begann für die Rentenleistungen die Steuerpflicht. Abhängig vom Jahr des Renteneintritts erfolgt eine stufenweise Erhöhung des Besteuerungsanteils.
Die steuerlichen Vorteile hingegen genießt man bei der Einzahlung der Beträge. Diese sind steuerlich absetzbar und begann in 2005 mit 60 Prozent von max. 20.000 Euro jährlich (bei Ehepaaren 40.000 Euro) mit einer jährlichen Steigerungsrate von 2 Prozent. Die Rürup Rente muss einige unabdingbare Anforderungen vor dem Gesetzgeber erfüllen: - Es muss eine lebenslange monatliche Rente vertragliche fixiert sein
- Die Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen
- Die Ansprüche sind nicht übertragbar oder kapitalisierbar
- Die Rürup Rente darf ausschließlich als Altersvorsorge dienen
Das Versicherungsgesetz ändert sich nicht selten, neue Tarifeinheiten werden konzipiert und verschiedene Regelungen modifiziert. Damit Sie keine News verpassen, bieten wir im kostenlosen Newsletter von vergleich.de monatlich einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Themen. |
|