Finanzen: Der 18. Geburtstag und die Zeit danach

Finanzen, Geldanlage, Versicherung ab dem 18. Geburtstag
Sie erinnern sich bestimmt genau daran… Der 18. Geburtstag ist aus vielerlei Gründen aufregend. Von einem Tag auf den anderen darf man Auto fahren, wählen, straffrei Alkohol trinken und ganz allgemein „tun, was man will“.

So stellt man sich das als Teenager zumindest vor.

Auch für Ihre Tochter oder Ihren Sohn kommt einmal der Tag, an dem sie „flügge“ werden. Natürlich erwarten die jungen Erwachsenen dann nicht nur Freiheiten, sondern auch neue Verpflichtungen und Entscheidungen. Um Ihren Nachwuchs aus finanzieller Sicht optimal auf diesen Schritt vorzubereiten, stellen wir Ihnen die möglichen Veränderungen einmal näher vor.

Geldanlage – Neue Entscheidungen sind gefragt

Im Bereich Geldanlage können mit der Volljährigkeit Sparmaßnahmen von Eltern und Großeltern auslaufen, wie zum Beispiel Bausparverträge oder Fondssparpläne, die bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres abgeschlossen wurden. Der Nachwuchs kann oft ab der Volljährigkeit selbst über die angesparte Summe verfügen. Einen Bausparvertrag können Jugendliche dann erst einmal stilllegen lassen, um ihn zum passenden Zeitpunkt, zum Beispiel wenn eigenes Geld verdient wird, zu vervollständigen. Mit anderen Anlageformen geht das nicht unbedingt. Solange der Nachwuchs noch keinen endgültigen Verwendungszweck gefunden hat, kann er die Mittel aber beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto „zwischenparken“ oder als Festgeld anlegen.

Möglicherweise berechnet Ihre Bank ab dem 18. Geburtstag Kontoführungsgebühren für ein bestehendes Girokonto Ihres Sohns oder Ihrer Tochter. Hier hilft ein Girokonto Vergleich verschiedener Anbieter, überflüssigen Gebühren aus dem Weg zu gehen.

Finanzierung – Gar nicht erst rein in die verflixte „Dispo-Falle“

Mit Erreichen der Volljährigkeit werden die Kinder „geschäftsfähig“. Sie haben dann unter anderem die Möglichkeit, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Allerdings müssen dafür noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss etwa ein laufendes Einkommen vorhanden sein, und das in einer Höhe, die mit den kalkulierten Kreditkosten in Einklang steht. Oft wird schon allein dieses Kriterium nicht erfüllt, und die Bank vergibt aus Sicherheitsgründen noch keinen Kredit für den jungen Erwachsenen.

Für ein bereits existierendes oder neues Girokonto kann mit der Bank in vielen Fällen ab 18 ein „Dispo“-Kredit vereinbart werden. Das Konto kann also bis zu einer festgelegten Summe überzogen werden. Es sollte allerdings klar sein, dass hohe Kreditzinsen anfallen, sobald der Kontostand ins Minus rutscht. Diese Zinsen bewegen sich bei den meisten Banken zwischen zwölf und 15 Prozent. Weisen Sie Ihren Nachwuchs unbedingt darauf hin.

Ab dem 18. Geburtstag kann man darüber hinaus eine herkömmliche Kreditkarte beantragen. Zuvor sind nur sogenannte „Prepaid-Kreditkarten“ erlaubt, die mit einer bestimmten Summe „aufgeladen“ werden müssen. Manche Kreditkartenanbieter erheben noch für Volljährige eine Sondergebühr bis Mitte 20.

Versicherung – Auf der Suche nach der richtigen Krankenkasse

Nicht nur bei der Geldanlage, auch bei den Versicherungen der jungen Erwachsenen können sich einige Dinge ändern: Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert

  • bis zum 18. Geburtstag
  • bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Geburtstag (zuzüglich Wehr- und Zivildienst) während der Schulausbildung bzw. des Studiums oder einem freiwilligen sozialen Jahr, wenn sie kein eigenes Einkommen haben

Unter Umständen muss der oder die 18-jährige also nach einer eigenen gesetzlichen Krankenkasse suchen. Bei einer privaten Krankenversicherung ist bereits jedes Kind einzeln versichert. Hier ändert sich also normalerweise nichts.

Falls sich der Nachwuchs gleich ein eigenes Auto kauft bzw. geschenkt bekommt, sollte man über den Abschluss einer KfZ-Versicherung nachdenken. Für junge Fahrer bis 23 bzw. 25 Jahren kann es erst einmal ratsam sein, sich über die Eltern versichern zu lassen, da die Versicherungsbeiträge für die ersten Jahre mit Führerschein recht hoch angesetzt werden. Hierzu ein Tipp: Bei einigen Anbietern ist eine solche Übertragung der KfZ-Versicherung nur so lange möglich, wie alle Parteien in einer „häuslichen Gemeinschaft“ leben.

Und was passiert ein paar Jahre später, nach dem Berufseinstieg? Spätestens dann sollte sich der Nachwuchs ernsthafte Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen. Jüngere Einsteiger erhalten oft gute Konditionen und absolvieren die nötige Gesundheitsprüfung „mit links“. Auch die eigene Rente wird präsenter. Mit diesen Themen beschäftigen wir uns in Kürze noch einmal näher. Sie finden auch weitere Artikel zu diesen Bereichen in unserem Archiv zum „Thema des Monats“.

Artikel:  empfehlen


In diesen Artikeln finden Sie mehr Informationen:

Geldanlage: Profitable Geldanlageformen für Ihr Kind

Der "Klassiker" Bausparen - Von gestern oder "voll cool"?

Versicherung: Welche Versicherung braucht mein Kind?

Der 18. Geburtstag und die Zeit danach

Vergleiche


  • Alle Anbieter online vergleichen
  • Hier beantragen oder abschließen
  • Mit Aktualitätsgarantie

Die besten Konten im Vergleich


Newsletter

Der Newsletter von vergleich.deAktuelle Testsieger, neue Zinsentwicklungen, interessante Informationen?

Der vergleich.de-Newsletter hat sie alle.

Hier Probelesen

Schlagzeilen


Alle News


RSS-Feed Schlagzeilen RSS-Feed

Für Sie getestet

Produkte genau unter die Lupe genommen!

Ratenkredit:  norisbank im Test!

Thema des Monats: Archiv

Die Themen der vergangenen Monate finden Sie in chronologischer Ordnung in unserem Archiv. Dort können Sie sich über alle bisherigen Beiträge informieren und sie nachlesen.