Vorsorge: Versicherungen und Rente

Steuererklärung Altersvorsorge

 

Für das Rentenalter vorzusorgen, ist heute wichtiger denn je. Gut, dass Vorsorge-aufwendungen auch von der Steuer abgesetzt werden können.

 


Beträge, die in Vorsorgeversicherungen fließen, sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar. Das betrifft Beiträge zur

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Beiträge zu Sachversicherungen lassen sich nicht so einfach absetzen. Deckt die Haftpflicht- oder Unfallversicherung allerdings berufliche Risiken ab, so können die Beiträge als Werbungskosten deklariert werden. Aber Vorsicht: Der berufliche Anteil muss von der Versicherungsgesellschaft bestätigt werden.

Riester und Rürup
Aufwendungen für die Altersvorsorge sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Dazu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und Rürup-Renten. 68 Prozent der Prämien, maximal aber 13.600 Euro, können verrechnet werden.

Riester-Beiträge kann man in der Anlage Altersvorsorge (AV) angeben. Sind die Ausgaben als Sonderausgaben deklariert, führt das Finanzamt automatisch die so genannte Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die Summe der bisher gewährten staatlichen Zulagen, erhält der Sparer den Überschuss als Erstattung.
 


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