Kinder: Betreuung und Schulgeld Jeder weiß: Kindererziehung kostet Geld. Doch einzelne Kosten können auch von der Steuer abgesetzt werden. |
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Die Kosten für Kindertagesstätten oder Tagesmütter werden vom Finanzamt steuermindernd anerkannt. Paare, bei denen nur einer das Geld verdient, können bis zu 4.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings nur für Kinder zwischen dem dritten und sechstem Lebensjahr.
Doppelverdiener und Alleinerziehende können diese Kosten sogar bis zum 14. Lebensjahr der Kinder absetzen. Sie müssen die Betreuungskosten aber als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben deklarieren. Bei Selbstständigen gelten diese Kosten als Betriebsausgaben.
Die Kosten für die Betreuung müssen durch Belege nachgewiesen werden. Das Finanzamt erkennt maximal zwei Drittel der Kosten an, d.h. bei Ausgaben von 6.000 Euro werden 4.000 Euro anerkannt.
Neues beim Schulgeld Wer für die Ausbildung seiner Kinder Schulgeld zahlt, kann das ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Bis zu 30 Prozent des Schulgeldes sind absetzbar. Erstmalig für die Steuererklärung 2008 gilt: Schulgeld kann auch verrechnet werden, wenn sich die Schule im Ausland befindet. Bisher war das nur möglich, wenn das Kind eine inländische Schule besucht. Eine weitere Neuerung: Konnte das Schulgeld bis einschließlich 2007 in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, akzeptiert das Finanzamt jetzt nur noch bis zu 5.000 Euro pro Jahr. 

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