Haushalt: Reparaturen und Nebenkosten Wer professionelle Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt, kann Steuern sparen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie absetzen können. |
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Lohn-, Fahrt- und gegebenenfalls Maschinenkosten bei Handwerkerleistungen sind absetzbar. 20 Prozent der Arbeitskosten können Sie so zurückbekommen. Maximal erstattet das Finanzamt 1.200 Euro. Materialkosten können allerdings nicht verrechnet werden.
Barzahlung tabu Die einzelnen Rechnungen für Handwerkerleistungen müssen der Steuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Dennoch bleibt Barzahlung tabu, denn auf Nachfrage des Finanzamtes müssen die Unterlagen doch noch vorgelegt werden. Wer Handwerkerkosten von der Steuer absetzen will, sollte deshalb darauf achten, dass Lohn-, Fahrt- und Materialaufwendungen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.
Mietnebenkosten extra ausweisen Auch Mieter können einige ihrer Nebenkosten steuermindernd angeben. Dazu gehören z.B. Kosten für Wartung und Schönheitsreparaturen, aber auch Gartenpflegearbeiten, Hausreinigungskosten und Umzugsdienstleistungen. Das klappt allerdings nur, wenn diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung als einzelne Posten ausgewiesen werden.



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