Gesundheit: Krankheit und Kur

Steuererklärung Gesundheitskosten

 

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können abgesetzt werden. Welche das sind, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

 


Das betrifft Zuzahlungen für Zahnbehandlungen oder Klinikaufenthalte ebenso wie Ausgaben für Medikamente, Brillen und Massagen, wenn diese ärztlich verschrieben sind. Auch die Praxisgebühr fällt darunter. Bevor man Geld vom Fiskus zurückbekommt, muss allerdings eine höhere Summe an Gesundheitsaufwendungen angefallen sein: In der Regel liegt die Grenze bei 1.500-2.000 Euro. Wie viel genau, richtet sich nach Ihren Einkünften, Familienstand und Zahl der Kinder. Wer weniger Geld für Gesundheitsaufwendungen ausgegeben hat, erhält keine Erstattung.

Kuren müssen ärztlich überwacht werden
Aufwendungen für Kuren werden vom Finanzamt anerkannt. Voraussetzungen: Ein Arzt bescheinigt, dass die Kur medizinisch notwendig ist und die Kur findet unter ärztlicher Aufsicht statt.

Folgende Kurkosten können Sie absetzen:

  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungskosten
  • Arzt- und Kurmittelkosten
  • Fahrtkosten
  • Mitnahme einer Begleitperson bei Kindern, Alten und Behinderten 


Artikel:  empfehlen

In diesen Artikeln finden Sie mehr Informationen:

Beruf: Jobwechsel, Pendlerpauschale und Arbeitszimmer
Haushalt: Reparaturen und Nebenkosten
Gesundheit: Krankheit und Kur
Vorsorge: Versicherungen und Rente
Kinder: Betreuung und Schulgeld
Erklärung einfach online: per Elster

Vergleiche


  • Alle Angebote online vergleichen
  • Hier beantragen oder abschließen
  • Mit Aktualitätsgarantie

Die zinsstärksten Angebote im Vergleich

Thema des Monats: Archiv

Die Themen der vergangenen Monate finden Sie in chronologischer Ordnung in unserem Archiv. Dort können Sie sich über alle bisherigen Beiträge informieren und sie nachlesen.


Newsletter

Der Newsletter von vergleich.deAktuelle Testsieger, neue Zinsentwicklungen, interessante Informationen?

Der vergleich.de-Newsletter hat sie alle.

Hier Probelesen