Beruf: Pendlerpauschale und Arbeitszimmer Die Kosten für Fortbildungen, Umschulungen oder Zweitausbildungen werden vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. Das betrifft im Einzelnen die Kosten für Kursgebühren, Fachliteratur und Reisekosten. |
|---|

Richtig Steuern sparen: die doppelte Haushaltsführung Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz benötigt, kann richtig Steuern sparen. Das geht auch, wenn man nicht verheiratet ist. Wichtig ist, dass der Lebensmittelpunkt am Heimatort liegt und man dort einen eigenen Hausstand unterhält. Wird die doppelte Haushaltsführung anerkannt, kann gleich eine ganze Reihe von Kosten abgesetzt werden: - Heimfahrten
- Umzugskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate
- Aufwendungen für die Zweitwohnung (Miete, Einrichtung etc.)
Umzugskosten nicht nur bei Jobwechsel Wer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, kann die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Die Fahrtzeit sollte sich um mindestens eine Stunde verkürzen, ansonsten gilt der Umzug nicht als beruflich veranlasst. Das heißt aber auch: Ein Arbeitgeberwechsel ist keine Vorraussetzung für die Anerkennung der Umzugskosten durch das Finanzamt.
Es gibt sie wieder: die Pendlerpauschale Berufspendler können ihren Arbeitsweg wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent/Kilometer abrechnen. Ob sie diesen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen, ist dabei egal. Ohne Einzelnachweis werden in der Regel Fahrten für 220 bis 230 Arbeitstage anerkannt, bei einer 6-Tage-Woche sogar 260 bis 280 Tage. Fahrtkosten bis maximal 4.500 Euro kann man so einfach absetzen.
Arbeitszimmer kaum noch absetzbar Die Kosten für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden werden vom Finanzamt seit 2007 nur noch selten anerkannt. Die Bedingung: Das Zimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellen. Das ist der Fall bei: Rechtsanwälten, Versicherungsvertretern, freiberuflichen Schriftstellern oder Telearbeitern. Wer Teile seines Berufes woanders ausübt, kann das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer, Richter und Professoren.



|
 |
- Alle Angebote online vergleichen
- Hier beantragen oder abschließen
- Mit Aktualitätsgarantie

Die zinsstärksten Angebote im Vergleich |
|
Diskutieren Sie mit! Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und helfen Sie anderen Usern durch informative Antworten. Sprechen Sie auch gern mal ein Lob oder ein Tadel aus. Wir freuen uns über Ihre Meinung! |
Die Themen der vergangenen Monate finden Sie in chronologischer Ordnung in unserem Archiv. Dort können Sie sich über alle bisherigen Beiträge informieren und sie nachlesen. 
|
Newsletter Aktuelle Testsieger, neue Zinsentwicklungen, interessante Informationen?
Der vergleich.de-Newsletter hat sie alle.
Hier Probelesen |
|