Spenden absetzen Wohltätigkeit wird vom Fiskus anerkannt. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden von bis zu 20 % der Gesamteinkünfte können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sammeln Sie dazu Zuwendungsbestätigungen von Vereinen und heben Sie Überweisungsbelege auf, wenn Sie für wohltätige Zwecke auf ein Sonderkonto spenden.
Kinderbetreuung Die Betreuung der Kinder lässt sich von den Steuern absetzen. Dies gilt auch, wenn Verwandte die Aufgabe übernehmen. Dazu brauchen Sie aber klare Vereinbarungen, die überprüfbar sind. Stellen Sie deshalb am besten Rechnungen auf. Erfolgt die Betreuung unentgeltlich, können Fahrtkosten berücksichtigt werden.
Winkt im Beruf eine Gehaltserhöhung, überzeugen Sie ihren Chef, anstattdessen einen Kindergartenzuschuss zu leisten. Leistungen des Arbeitgebers zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind steuer-und sozialversicherungsfrei.
Geschenke vom Arbeitgeber In Bar ausgezahlt ist jede kleine Prämie steuer-und sozialversicherungspflichtig. Anders verhält es sich bei Sachgeschenken. Bis zu einem monatlichen Wert von 44 Euro, sind diese frei! Das gilt auch für Warengutscheine, die keinen anrechenbaren Betrag, sondern eine Mengenangabe enthalten.
Fahrgemeinschaften profitieren Die Kilometerpauschale für Arbeitsfahrten von 30 Cent kann bei Fahrgemeinschaften jeder Mitfahrer geltend machen. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.
Benzinkosten als Werbungs- oder Betriebskosten Für Auswärtstätigkeiten und Dienstfahrten können Sie anstatt der Pauschale von 30 Cent pro Kilometer den höheren Kilometer-Kostensatz ihres PKW berechnen. Dazu brauchen Sie keine Belege. Sie können zur Berechnung den durchschnittlichen Verbrauch ihres PKW, die Fahrleistung im Jahr und den durchschnittlichen Literpreis des Kraftstoffs nehmen. Das statistische Bundesamt ermittelt jährlich den Durchschnittspreis für alle Arten von Kraftstoffen.
Ein Beispiel: Sie fahren 30000 Kilometer im Jahr, ihr PKW verbraucht 8 Liter. Die Durchschnittskosten von Super-bleifrei betragen für 2010 141,6 Cent. Die Rechnung sieht dann so aus:
30000 km : 100 km x 8 Liter x 141,6 Cent = 3398,40 Euro.
Computer absetzen Privat angeschaffte Computer und Laptops lassen sich bei beruflicher Nutzung ganz oder teilweise absetzen. Im Normalfall wird die Nutzung hälftig geschätzt, wenn aber eine ausschließlich berufliche Nutzung glaubhaft nachgewiesen werden kann, lässt sich das Gerät komplett absetzen.
Steuerbescheid überprüfen Bis zu 30 Prozent der Steuerbescheide sind fehlerhaft. Überprüfen lohnt sich also. Innerhalb eines Monats können Sie Einspruch eingelegen. Auch wenn sich nachträgliche Sparchancen auftun oder Belege vergessen wurden, kann Einspruch eingelegt werden.


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