Änderung von Zuständigkeiten Wer seit 01.01.2011 einen Steuerklassenwechsel anstrebt oder Kinderfreibeträge eintragen möchte, muss direkt zum Finanzamt, anstatt zur örtlichen Meldebehörde. Auch, wer erstmals eine Lohnsteuerkarte braucht, oder diese ersetzen muss, geht zum Finanzamt.
Die elektronische Steuererklärung ELSTER soll sich 2011 durchsetzen. Elektronisch eingereichte Erklärungen werden bevorzugt bearbeitet. Zusätzlich wird 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte verbindlich eingeführt. Allerdings bleibt die Papierversion der Steuerkarte für dieses Jahr noch erhalten.
Wichtige Neuerungen Seit 1. Januar 2011 können Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden. Wer also zum Beispiel einen Jahreswagen mit Verlust verkauft, kann diesen Verlustbetrag nicht mehr steuerlich absetzen. Beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es eine Neuerung, die sowohl die Steuererklärung als auch deren Bearbeitung erleichtern - und den Steuerzahler entlasten soll. Seit diesem Jahr spielt das Einkommen des Kindes bei der Berechnung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen keine Rolle mehr.
Vereinfachung durch höheren Pauschbetrag Der Arbeitnehmerpauschbetrag, also die Pauschale, die Arbeitnehmer für Werbungskosten (beruflich bedingte Kosten wie für Fahrten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und mehr) anrechnen können, steigt von 920 Euro auf 1000 Euro. Sollten Ihre Werbungskosten die 1000 Euro im Jahr übersteigen, müssen Sie allerdings weiterhin Belege sammeln. Von der Neuregelung profitieren also vor allem Arbeitnehmer, deren Werbungskosten tatsächlich unter 1000 Euro liegen.
Bürgerentlastungsgessetz bringt Steuererleichterung Durch das Bürgerentlastungsgesetz vom 01.01.2010 können bei der Steuererklärung 2011 mehr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Danach sind Aufwendungen voll abzugsfähig, sofern sie der sogenannten Basisabsicherung dienen. Beiträge zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung sind damit voll abzugsfähig. Was darüber hinausgeht, kann nicht berücksichtigt werden. Ihre Versicherung stellt Ihnen dazu eine Bescheinigung aus.
Nicht-eheliche Partnerschaften werden gleichgesetzt Auch beim Unterhalt gibt es Neues: Wer für einen geschiedenen oder getrentt lebenden Ehepartner Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann diese als Vorsorgeaufwand absetzen. Ebenso können Unterhaltszahlungen an Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft erstmals abgezogen werden.
Neue Flugverkehrssteuer Flugreisende zahlen seit 1.Januar 2011 bei Flügen von deutschen Flüghäfen die Luftverkehrssteuer. Diese wird allerdings direkt auf die Flugpreise umgeschlagen und beträgt je nach Flugstrecke 8,25 oder 45 Euro.


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