Was ist ELStAM? Seit 1925 führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch mit Hilfe der Lohnsteuerkarte an die Finanzverwaltung ab. Dazu mussten jährlich Karten bedruckt, verschickt und verwaltet werden. Ab 2012 soll nun ELStAM den Aufwand für alle erleichtern. ELStAM ist eine elektronische Datenbank, durch die der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Finanzverwaltung erhält. Die Karte als Träger der Information wird überflüssig.
Die aktuelle Lohnsteuerkarte für 2010 gilt bis zur Einführung des Verfahrens 2012. Wer 2011 den Job wechselt, muss seine Lohnsteuerkarte mit ausgehändigt bekommen, da er diese beim neuen Arbeitgeber wieder vorlegen muss.
Was ändert sich? Die Zuständigkeiten für die Änderung von Lohnsteuerabzugsmerkmale verschieben sich von den örtlichen Meldeämtern auf die Finanzämter. Das gilt beispielsweise für die Eintragung von Kinderfreibeträgen oder eine Änderung der Steuerklasse. Diese Umstellung gilt schon seit Januar 2011.
Arbeitnehmer müssen mit der Einführung des neuen Verfahrens dem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer angeben. Alle anderen Informationen kann der Arbeitgeber selbst abrufen.
Zeit ist Geld Die elektronische Datenbank soll vor allem Kosten sparen und Bürokratie abbauen. Wer kennt es nicht - jedes Jahr wurde die Lohnsteuerkarte zugeschickt, um dann möglichst schnell wieder an den Arbeitgeber gesendet zu werden. Der Aufwand entfällt nun.
Fehler soll sie auch vermeiden, die elektronische Lösung. Bisher musste der Arbeitgeber die Daten per Hand eingeben, der Faktor „Mensch“ war im Spiel. ELStAM arbeitet schneller und sicherer als jeder Arbeitgeber und Finanzbeamte.
Kleiner Vorteil für Vergessliche: Die Lohnsteuerkarte kann nicht mehr verloren gehen und muss daher nicht ersetzt werden.
Datenschützer sind skeptisch Da in der Datenbank zusätzlich zu den bisher relevanten Daten wie Name, Anschrift, Anzahl der Kinder, Steuerklasse und Religionszugehörigkeit jetzt auch das Eintritts- und eventuelle Austrittsdatum zur Religion vermerkt wird, befürchten Datenschützer einen weiteren Schritt zum „Gläsernen Bürger“ und einem digitalen Lebenslauf.
Missbrauch soll verhindert werden Um einen Missbrauch der persönlichen Daten zu verhindern, sollen Arbeitnehmer deshalb Einblick in ihre Daten bekommen. Außer dem Arbeitnehmer hat nur der aktuelle Arbeitgeber Zugriff auf die Daten. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, verliert er das Recht.
Greift er trotzdem auf die Daten zu, erwarten ihn bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Aktuelle Karte überprüfen Die Daten der aktuellen Lohnsteuerkarte werden oder sind bereits in das neue System übertragen. Deshalb sollten Sie diese noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern.


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