Kfz-Versicherungswechsel auch jetzt noch möglich

Kündigung leicht gemacht

Sie haben den Kündigungstermin 30.11. verpasst? Kein Problem – wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht hat, können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.


Der 30. November gilt gemeinhin als Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es aber auch nach diesem Termin möglich, seine Autoversicherung zu kündigen. Eine dieser Ausnahmen ist die Beitragserhöhung.


Sonderkündigung bei einer Beitragserhöhung
Zum Ende des Jahres bekommen Autobesitzer Post von ihrem Kfz-Versicherer. Wer plötzlich mehr bezahlen muss, obwohl keine Schäden oder eine Schadensfreiheitsklassenumstufung vorliegen, kann von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen ab Zugang des Schreibens. Sollten Sie die Beitragserhöhung erst im Januar erhalten, besteht trotzdem die Möglichkeit, zum 31. Dezember zu kündigen. So kann das Versicherungsjahr auch beim neuen Anbieter zum 1. Januar beginnen.

Doch Achtung: Das Recht auf Sonderkündigung besteht nur, wenn Sie keine Änderungen vorgenommen haben. So können Sie zum Beispiel schnell in eine schlechtere Regionalklasse fallen, wenn Sie umziehen. Kommt es jedoch in der Regionalklasse selbst zu Umstufungen, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Da die Regionalklassen jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, kann es hier schnell zu Beitragsänderungen kommen. Auch Veränderungen in den Versicherungsbedingungen oder in der Typklasse  können zu einer Beitragserhöhung führen.


So gehen Sie vor
Suchen Sie bereits vor der Kündigung nach einem neuen günstigen Anbieter. Unser Kfz-Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei. Haben Sie einen neuen Anbieter gefunden, schicken Sie die Kündigung an Ihre alte Kfz-Versicherung– am besten als Einschreiben mit Rückschein. Übrigens: Falls Sie sich vorschnell für einen Anbieter entschieden haben, können Sie den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. 

 

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