Reiserücktrittsversicherung Wird ein Urlauber vor Reiseantritt krank und muss deswegen die Reise absagen, verlangt der Reiseveranstalter oft hohe Stornierungsgebühren. Vor diesen Kosten bewahrt eine Reiserücktrittsversicherung. Wichtige Rücktrittsgründe sind zum Beispiel ein plötzlicher Unfall, Krankheiten oder der Tod von Angehörigen. Abgesichert sind auch Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Wiedereinstellung oder ein Brand. Achten Sie darauf, den Absagegrund rechtzeitig mitteilen. Erfolgt die Meldung zu spät, steigen nämlich die Stornierungskosten. Dann kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Wer eine Reiserücktrittsversicherung angeboten bekommt, sollte vor Abschluss genau durchrechnen, ob sich diese Ausgabe lohnt. Je höher die Kosten für die Reise sind, desto sinnvoller kann ein Abschluss sein. Zu beachten ist auch die vierwöchige Abschlussfrist. Das bedeutet, dass die Reiserücktrittsversicherung nur bis spätestens einen Monat vor Reisebeginn gebucht werden kann.
Reisegepäckversicherung Diese Versicherung gilt als verzichtbar. Anbieter werben zwar mit Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl, Raub oder Feuer. Diese Ereignisse sind aber in der Regel bereits im Rahmen der Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung mit eingeschlossen. Prüfen Sie deshalb am besten vor der Reise, welche Versicherungsfälle durch die Hausratversicherung abgedeckt sind.
Viele Versicherungsgesellschaften stellen zudem oft uneinhaltbare Bedingungen und zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Werden diese verletzt oder nicht eingehalten, bekommt der Versicherte oft keinen Cent. Ein weiterer Nachteil sind die niedrigen Deckungsgrenzen für den Verlust von Reisegepäck.
Wintersportgeräteversicherung Wer sich neue Skier kauft, bekommt meist auch eine Skibruchversicherung angeboten. Diese können Sie aber mit ruhigem Gewissen ablehnen, denn so eine Wintersportgeräteversicherung zahlt nur den Zeitwert der Skier. Haben Sie Ihre Skier also schon zwei Jahre, gehen Sie im Schadensfall fast leer aus. Sparen Sie sich das Geld lieber für neue Skier.
Sporthaftpflicht Eine spezielle Sporthaftpflichtversicherung übernimmt nur Kosten, die bei Schäden durch sportliche Aktivitäten entstanden sind. Alle anderen Aktivitäten sind ausgeschlossen. Unser Tipp: Schließen Sie lieber eine private Haftpflichtversicherung ab. Diese haftet nicht nur im Urlaub, sondern auch zuhause für alle Schäden, die Sie selbst verursachen.
Spezielle Wintersportpakete Pakete speziell für Wintersportler beinhalten oftmals eine Haftpflicht-, Unfall- und Reisekrankenversicherung. Manchmal werden auch die Skiausrüstung und das Reisegepäck mit eingeschlossen. Doch diese Pakete bieten oft nicht die Sicherheit, die sie vorgaukeln: Die Deckungssummen sind zu niedrig und es bleiben Lücken im Schutz. Unser Tipp: Schließen Sie die wichtigen Versicherungen lieber einzeln ab, so sparen Sie jede Menge Geld!

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