Nur gut versichert in den Urlaub

Reiseversicherungen

 

Der Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung kann sinnvoll sein, die Reisegepäckversicherung ist dagegen total überflüssig. Erfahren Sie, wieso.

 


Reiserücktrittsversicherung
Bricht sich ein Urlauber eine Woche vor Reiseantritt das Bein und muss deswegen die Reise absagen, verlangen Reiseveranstalter oft hohe Stornierungskosten. Eine Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie vor diesen Kosten. Wichtige Rücktrittsgründe sind ein plötzlicher Unfall, Krankheiten oder der Tod von Angehörigen. Abgesichert sind auch Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Wiedereinstellung oder ein Brand. Wichtig: Sie müssen Sie den Absagegrund rechtzeitig mitteilen. Erfolgt die Meldung zu spät, steigen nämlich die Stornierungskosten. Dann kann der Versicherer die Leistung kürzen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Personen, die im Vertrag aufgeführt sind.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem sinnvoll, wenn Sie eine teure Fernreise antreten. Auch für Frühbucher empfiehlt sich der Abschluss. Wer später bucht, sollte beachten, dass eine vierwöchige Abschlussfrist gilt. Das bedeutet, dass die Reiserücktrittsversicherung bis spätestens einen Monat vor Reisebeginn gebucht werden kann. Abzuraten ist von Versicherungspaketen, wie sie oft von Reisebüros angeboten werden. Dabei werden oft noch unnötige und zeitlich begrenzte Versicherungen mit verkauft. Eine separate Buchung ist deshalb zu empfehlen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte oder Ihres Automobilclubs: Oft ist dort bereits eine Reiserücktrittsversicherung mit eingeschlossen.


Reisegepäckversicherung
Diese Versicherung ist absolut unnötig. Versicherer stellen oft uneinhaltbare Bedingungen. Werden diese nicht beachtet, gilt dies als fahrlässig und die Versicherung zahlt nicht. Oft gelten zudem nur niedrige Deckungsgrenzen.

Anbieter von Reisegepäckversicherungen werben zwar mit Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl, Raub oder Feuer. Was viele jedoch nicht wissen: Diese Ereignisse sind in der Regel bereits in der so genannten Außenversicherung der Hausratversicherung eingeschlossen. Wird Ihnen also beispielsweise beim Bummel über die Strandpromenade Ihre Handtasche gewaltsam weggenommen, handelt es sich um einen Raub, für den die Hausratversicherung haftet. Ebenso ist der Einbruch ins Hotelzimmer oder in das im Parkhaus abgestellte Auto abgesichert. Wird dabei etwas gestohlen, besteht auch hier Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung.

Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen. In der Regel liegt die Deckungsgrenze bei 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro. Einige Versicherungen bieten auch höhere Entschädigungsgrenzen, hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Aber: Die Hausratversicherung haftet nur für Gegenstände, die sich vorübergehend im Ausland befinden. Aufenthalte, die länger als drei Monate dauern, gehören nicht mehr dazu.
Wer auf Nummer sicher gehen und wertvolle Gegenstände wie eine teure Fotoausrüstung oder Taucherutensilien z.B. auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann eine spezielle Foto- oder Sportgeräteversicherung abschließen. 

 

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