
Sehr wichtig: Private Haftpflichtversicherung Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Ansprüche Dritter ab und gehört damit zu den Versicherungen, die auch nach der Hochzeit existenziell sind. Eheleute brauchen jetzt aber nur noch einen Vertrag. Der Partner und auch die im Haushalt lebenden Kinder sind dann beitragsfrei mitversichert. Dabei gilt: Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden.
Sehr wichtig: Risikolebensversicherung Für Familien ist eine Risikolebensversicherung unverzichtbar. Sie zahlt, wenn einer der Ehepartner stirbt – so sind die Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell versorgt. Ratsam ist es, dass beide Partner vorsorgen. Sichert man sich in einem gemeinsamen Vertrag ab, zahlt die Risikolebensversicherung nur beim Tod des zuerst Sterbenden. Wir empfehlen eine Versicherungssumme in Höhe des dreifachen Jahreseinkommens. Vereinbaren Sie zusätzlich eine Nachversicherungsgarantie. So können Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen, wie Heirat, Hauskauf oder Geburt von Kindern, noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Sehr wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung Verunglückt oder erkrankt ein Ehepartner schwer und fällt dadurch ein Einkommen weg, kann dies gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Viele Ehepaare haben finanzielle Verpflichtungen und müssen beispielsweise einen Kredit abzahlen und ihre Kinder versorgen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie auch in solchen schweren Zeiten keine finanziellen Einbußen fürchten.
Voraussetzung für eine Zahlung ist allerdings, dass anschließend der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer bei einem Unfall "nur" seinen kleinen Finger verliert, kann wahrscheinlich weiter in seinem oder einem anderen Beruf arbeiten. In solchen Fällen springt die private Unfallversicherung ein, so dass Sie sich über eventuelle finanzielle Folgen keine Sorgen machen müssen.
Wichtig: Hausratversicherung Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Ihrer Einrichtung sowie Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenständen, die beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Diebstahl entstehen. Wohnen beide Partner zusammen, reicht eine gemeinsame Police völlig aus. Ist bereits eine Hausratversicherung vorhanden, kann die jüngere aufgehoben werden. Erhöhen Sie dann die Versicherungssumme entsprechend, damit Sie nicht unterversichert sind.
Wichtig: Kfz-Versicherung Besitzt jeder Ehepartner ein eigenes Auto, muss er sich auch selbst in der Kfz-Versicherung versichern. Oft wird dabei der Personenkreis beschränkt, der dieses Auto führen darf. Damit im Falle eines Schadens der Versicherungsschutz auch greift, sollten sich beide Partner gegenseitig als Fahrer eintragen lassen.
Sinnvoll: Rechtschutzversicherung
Besitzen beide Partner eine Rechtschutzversicherung, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag ohne Frist aufgehoben werden. Prüfen Sie bei einer Verkehrsrechtschutz zusätzlich, ob es sich um Rechtschutzpolice für das Fahrzeug oder den Fahrer handelt. Bei einer Fahrzeug-Rechtschutzversicherung ändert sich durch die Heirat nichts, bei der Fahrer-Rechtschutzpolice muss der Ehepartner unter Umständen noch mitversichert werden.
Versicherungsschutz regelmäßig prüfen Mindestens einmal im Jahr sollten Ehepaare kontrollieren, ob ihr Versicherungsschutz noch auf dem neuesten Stand ist. Besonders, wenn sich die familiäre Lebenssituation ändert, zum Beispiel durch einen Hauskauf oder die Geburt eines Kindes, ist die Anpassung des Versicherungsschutzes wichtig. Die Verträge sollten zudem auf eine ausreichende Deckungssumme geprüft werden, denn eine Unterversicherung kann teuer werden. Ratsam ist es, Schäden bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro abzusichern.


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