
Mit der Ehe kann ich immer Steuern sparen Ehepartner können sich von nun an gemeinsam steuerlich veranlagen lassen und hoffen, durch das so genannte Ehe-Splitting viele Steuern zu sparen. Doch das lohnt sich nur für Ehepaare mit stark unterschiedlichem Einkommen – ein Ehepartner sollte mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdienen. Paare mit einem fast gleichem Verdienst profitieren dagegen nicht vom Splitting-Verfahren.
Als Ehepartner erbe ich automatisch allein Alleinerbe ist der Ehepartner nur, wenn kein Testament vorhanden ist und das Paar keine Kinder hatte. Auch Geschwister, Eltern und Großeltern müssen bereits verstorben sein und keine weiteren Nachkommen hinterlassen haben. Trifft dies nicht zu, muss sich der Ehepartner das gesetzliche Erbe mit den Verwandten teilen. Sind Kinder, Enkel oder Urenkel vorhanden, erhält der Ehepartner ein Viertel des Erbes. Bei Verwandten der zweiten Ordnung, wie Eltern, Geschwister oder deren Kinder, erbt der Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses.
Die Höhe des Erbteils hängt zudem davon ab, welchen Güterstand das Ehepaar vereinbart hat. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Hinterbliebene auch noch den Vermögenszuwachs, der während der Ehe angefallen ist. Der Gesetzgeber sieht dafür die Erhöhung des gesetzliches Erbteils um ein Viertel vor. Hat sich das Paar für eine Gütertrennung entschieden, entfällt diese Erhöhung. In diesem Fall erben – sofern Kinder vorhanden sind - alle zu gleichen Teilen.
Ich darf meinen Ehepartner in allen Rechtsgeschäften vertreten Eine Generalvollmacht für Ehepartner gibt es nicht, denn dann könnte dieser im Namen des anderen jedes beliebige Rechtsgeschäft abschließen – ob der Ehepartner nun einverstanden ist oder nicht. Wer sich von seinem Partner im Ernstfall vertreten lassen möchte, muss deshalb selbst vorsorgen. Mit einer so genannten Vorsorgevollmacht können Ehepartner finanzielle, aber auch persönliche Entscheidungen zugunsten des Vertretenen treffen. Geht die Vollmacht über den Tod hinaus, kann der Hinterbliebene direkt über den Nachlass verfügen. Unser Tipp: Erteilen Sie diese Vorsorgevollmacht schriftlich und lassen Sie diese von einem Notar beglaubigen. Die Vorsorgevollmacht kann übrigens jederzeit widerrufen werden.
Nach der Heirat gehört beiden Partnern das gesamte Vermögen Dass es nach der Eheschließung nur noch gemeinsames Vermögen gibt, ist ein Märchen. Auch wenn das Paar jetzt in einer Zugewinngemeinschaft lebt: Jeder Partner behält das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt – auch nach einer Scheidung. Über alles, was in der Ehe angeschafft wurde, findet dann ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet: Hat ein Partner mehr Vermögen während der Ehe aufgebaut, muss er im Falle einer Scheidung seinem Partner von dem Überschuss die Hälfte abgeben. 

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