Ehevertrag: ja oder nein?

Sagen Sie ja oder nein zum Ehevertrag?

Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Über die Frage „Ehevertrag ja oder nein?“ sollten zukünftige Ehepaare zumindest einmal nachdenken. Bei uns erhalten Sie Hintergrundinformationen zum Thema Ehevertrag.

Ehevertrag schafft Rechtssicherheit
Mit einer Ehe gehen Brautpaare eine lebenslange rechtliche Verpflichtung ein, deren Folgen nicht abzusehen sind. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass viele Eheleute heute einen Ehevertrag abschließen, um im Falle einer Trennung bereits alles Wichtige geregelt zu haben. Denn bei einer Scheidung kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Aufteilung der Güter oder Unterhaltsansprüche.

Mit dem Abschluss eines Ehevertrages kann derartigen Streitereien vorgebeugt werden. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was ein Ehepartner vorher mit in die Ehe bringt, bleibt auch nach der Trennung sei Eigentum. Alles, was dagegen in der Ehe gemeinsam angeschafft wird, ist ein Zugewinn und wird im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Dieser kann bei den Ehepartnern unterschiedlich ausfallen, dann entscheidet das Gericht über den so genannten Zugewinnsausgleich.


Das kann im Ehevertrag geregelt werden
Möchte man für die Zugewinngemeinschaft Ausnahmen festlegen, ist dies mit einem Ehevertrag möglich. Auch eine strikte Gütertrennung kann bestimmt werden. Dabei behält jeder Partner nicht nur die Vermögensgegenstände, die er vor der Ehe besessen hat, sondern auch alle Zugewinne. Lediglich der gemeinsame Hausrat bleibt von der Gütertrennung ausgeschlossen und muss bei einer Trennung geteilt werden.

Gesetzlich festgelegt ist auch die Versorgungsregelung, mit der die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, bei der Scheidung geteilt werden. Das heißt, dass ein geschiedener Ehepartner im Rentenalter einen Teil seiner Rente dem anderen, der beispielsweise wegen der Kindererziehung nur geringe Rentenansprüche erwerben konnte, überlassen muss. Auf diese Regelung kann natürlich in einem Ehevertrag verzichtet werden.

Ebenfalls im Ehevertrag festgehalten werden können Regelungen zum Unterhalt oder zum Erbe. Neben den Standardregelungen können auch eigene Regeln aufgenommen werden. Ausgeschlossen sind jedoch Änderungen, die einen Ehepartner oder das Kindeswohl benachteiligen. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein geschiedener Ehepartner die Kosten für das Kind alleine tragen soll. Werden solche Regelungen im Ehevertrag festgehalten, ist unter Umständen der ganze Vertrag nichtig.


Notarielle Beglaubigung nötig
Ein Ehevertrag kann eine wichtige Grundlage sein, um Streitigkeiten bei der Scheidung aus dem Weg zu gehen. Dabei ist es egal, ob der Vertrag vor oder nach der Eheschließung geschlossen wird. Vor dem Abschluss des Vertrages sollten sich die Ehepartner aber auf jeden Fall von einem Anwalt oder Notar beraten lassen, um alle Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Ein Notar muss den Ehevertrag dann auch beglaubigen.



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