Ehe und Geld: Was Brautleute wissen sollten

Finanztipps für Ehepaare nach der Hochzeit

Was ändert sich für Ehepaare nach der Hochzeit? Wir haben für Sie wichtige Tipps zum Thema Ehe und Geld zusammengestellt.

Gemeinsames Konto oder nicht?
Ehe und Geld – das ist ein oft diskutiertes Thema bei Brautpaaren. Viele Eheleute fragen sich: Ist es sinnvoller, ein gemeinsames Girokonto zu haben oder sind getrennte Konten besser? Oft entscheidet man sich dafür, sein eigenes Girokonto zu behalten und zusätzlich ein gemeinschaftliches Konto anzulegen, von dem dann die gemeinsamen Ausgaben, zum Beispiel für Miete oder Lebensmittel, abgeben.

Ein Gemeinschaftskonto läuft auf den Namen beider Eheleute. Kommt es wider Erwarten einmal zu einer Trennung, steht jedem Ehepartner die Hälfte des Guthabens zu. Befinden sich auf dem gemeinschaftlichen Konto Schulden, so handelt es sich hierbei ebenfalls um gemeinsame Schulden, für die beide Eheleute haften müssen.


Steuerersparnisse für Ehepaare
Frisch Verheiratete können sich von nun an gemeinsam steuerlich veranlagen lassen. Beim so genannten Splitting-Verfahren werden beide Einkommen zusammengerechnet und dann halbiert. Für das halbe Einkommen wird dann die Steuerschuld errechnet und wieder verdoppelt. Oft haben die Ehepartner diesen Betrag im laufenden Jahr aber bereits mit der Lohnsteuer abgegolten und können nun mit einer Rückerstattung rechnen.

Durch das Splitting-Verfahren sparen vor allem diejenigen Ehepaare, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Als Richtschnur gelten hier mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Der Besserverdiener sollte dann in die Steuerklasse III wechseln, in welcher der steuerliche Abzug geringer ist. Der Ehepartner mit dem geringeren Gehalt wechselt in die Steuerklasse 5, bei der mehr Steuer einbehalten wird. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, können beide Partner die Steuerklasse IV wählen, in der beiden gleich viel Lohnsteuer abgezogen wird.


Wer für Schulden haftet
Egal, ob man in einer Zugewinngemeinschaft lebt oder Gütertrennung vereinbart hat: Eheleute haften nicht grundsätzlich füreinander, nur weil sie verheiratet sind. Anders sieht es aus, wenn ein Ehepartner zum Beispiel für den Kreditvertrag des anderen bürgt – dann muss der Bürge auch für eventuelle Schulden aufkommen. Auch für Schulden auf dem gemeinschaftlichen Konto haften beide Ehepartner.


Höhere Freibeträge bei Erbschaften
Eheleute haben seit der Erbschaftssteuerreform einen erheblichen finanziellen Vorteil bei Versteuerung des Erbes. 500.000 Euro können Ehepartner jetzt erben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Der Freibetrag für Kinder wurde auf 400.000 Euro festgelegt.

Doch ein Erbe kann auch Nachteile mit sich bringen: zum Beispiel, wenn Schulden vererbt werden. Diese Schulden müssen aus der Erbmasse bezahlt werden. Sind die Schulden zu hoch, kann der Hinterbliebene das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft ausschlagen. Hatte der Hinterbliebene keine Kenntnis von den Schulden und hat das Erbe bereits angenommen und verbraucht, kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden. Dazu ist die  Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens nötig. 


Artikel:  empfehlen

In diesen Artikeln finden Sie mehr Informationen:

Ehe und Geld: Was Brautleute wissen sollten

Versicherungen: Das ändert sich nach der Hochzeit

Ehevertrag:  Ja oder nein?

Eine Heirat bringt nur Vorteile?: Warum nicht alle Ehe-Mythen stimmen

Vergleiche


  • Alle Anbieter online vergleichen
  • Hier beantragen oder abschließen
  • Mit Aktualitätsgarantie

Die besten Konten im Vergleich


Newsletter

Der Newsletter von vergleich.deAktuelle Testsieger, neue Zinsentwicklungen, interessante Informationen?

Der vergleich.de-Newsletter hat sie alle.

Hier Probelesen

Schlagzeilen


Alle News


RSS-Feed Schlagzeilen RSS-Feed


Für Sie getestet

Produkte genau unter die Lupe genommen!

Ratenkredit:  norisbank im Test!

Thema des Monats: Archiv

Die Themen der vergangenen Monate finden Sie in chronologischer Ordnung in unserem Archiv. Dort können Sie sich über alle bisherigen Beiträge informieren und sie nachlesen.