Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Die neue elektronische Gesundheitskarte verspricht eine sichere Speicherung von Patientendaten. Doch anscheinend gibt es noch einige Lücken.
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Alle Daten auf einen Blick – das soll mit der neuen Gesundheitskarte möglich sein. Patienten haben zukünftig die Möglichkeit, wichtige Gesundheitsinformationen zentral zu hinterlegen, auf die dann – mit Erlaubnis des Patienten - Ärzte und Apotheker Zugriff haben. Soweit der Plan. Doch wie funktioniert das?
Das Zwei-Schlüssel-Prinzip Die Daten auf der Gesundheitskarte sind grundsätzlich verschlüsselt. Will ein Arzt auf die gespeicherten Daten zugreifen, braucht er zum einen seinen elektronischen Heilberufsausweis und zum anderen die Einwilligung des Patienten. Diese erfolgt durch die Eingabe einer persönlichen Geheimnummer. Ohne diese PIN kann der Arzt die medizinischen Funktionen der Karte nicht nutzen. Ausnahmen sind akute Notfälle, das Einlesen der administrativen Daten in der Arztpraxis sowie das Einlösen des elektronischen Rezeptes in der Apotheke. Auch die Speicherung von Daten auf der Karte bedarf der Einwilligung des Patienten.
Die letzten 50 Zugriffe auf medizinische Daten und Verordnungen werden auf der Karte gespeichert. So kann jederzeit kontrolliert werden, wer wann mit Ihren Daten zu tun hatte. Zudem soll eine Speicherung auf verschiedenen Servern erfolgen.
Das Lichtbild Äußerlich unterscheidet sich die Gesundheitskarte von der aktuellen Versichertenkarte vor allem durch das aufgebrachte Foto des Karteninhabers. So soll der Missbrauch der Karte verhindert werden. Das Foto ist Pflicht - ohne Foto gibt es keinen Versicherungsschutz. Ausnahmen werden nur für unter 15-jährige und Pflegebedürftige gemacht.
Sicher ist sicher? Doch kann wirklich garantiert werden, dass die auf der Karte gespeicherten Daten nicht doch ausspioniert werden können? Das vorgeschriebene Lichtbild macht die Karte auch nicht unbedingt sicherer, denn die Krankenkassen können nicht kontrollieren, ob das zugeschickte Foto auch wirklich den Versicherten darstellt. Systematischer Missbrauch wäre also auch hier möglich.
Auch das Zwei-Schlüssel-Prinzip scheint nicht völlig sicher. So sollen die Geheimnummern der Patienten und Ärzte zur Sicherheit auch in einer zentralen Datei gespeichert werden. Dort gab es erst im Juli eine Panne: Bei einem Testlauf der elektronischen Gesundheitskarte fiel ein Sicherungssystem aus, die Daten auf den Karten wurden gelöscht. Glück im Unglück: Es handelte sich hierbei nur um Musterkarten mit fiktiven Patientendaten. Die personalisierten Karten, die zur Zeit in den Testregionen im Einsatz sind, waren nicht betroffen. Dennoch kann ein Missbrauch auch hier nicht ausgeschlossen werden. Laut des Sprechers der für die Entwicklung der Gesundheitskarte zuständigen Gesellschaft Gematik, Daniel Poeschkens, gebe es nur zwei Möglichkeiten: Entweder bleibe es bei der zentralen Speicherung oder man verzichte darauf. Dann würde aber ein Verlust der Karte oder der Wechsel der Krankenkasse zu einem Verlust der Daten führen.
Unsicherheitsfaktor Mensch Dabei ist die Speicherung der Gesundheitsdaten vor allem für ältere und chronisch kranke Patienten eine gute Sache. So wissen behandelnde Ärzte zum Beispiel jederzeit, welche Rezepte verordnet wurden oder wie der Krankheitsverlauf ist. Doch wie sollen sich ältere und vergessliche Menschen ihre PIN merken? Viele Senioren gehen ja auch lieber zum Bankschalter als eine ec-Karte zu benutzen. Die Geheimnummer aufschreiben und mit der Gesundheitskarte im Portmonee verwahren, ist eine ebenso gute Idee wie die Geheimzahl seines Bankkontos bei seiner ec-Karte aufzubewahren.
Ebenso fragt man sich, wie pflegebedürftige Patienten damit zurechtkommen. Denn jeder Patient muss seine Geheimnummer selbst eingeben – dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig. So ganz durchdacht scheint die Sache mit der PIN wohl doch noch nicht zu sein... 

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