Kfz-Haftpflichtversicherung Jeder Autofahrer ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Sie deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen verursachten Unfall zufügen. Dabei kann es sich sowohl um Schmerzensgeld, eventuelle Renten oder Zahlungen im Todesfall handeln als auch um Reparatur- oder Abschleppkosten. Unberechtigte Ansprüche gegen Sie wehrt eine enthaltene partielle Rechtschutzversicherung ohne Zuatzkosten ab.
Wird das Auto beispielsweise von einer nicht berechtigten Person geführt, besitzt der Fahrer keinen gültigen Führerschein oder weist das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel auf, kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. In diesem Fall muss der Versicherte die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gezahlten Kosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro zurückerstatten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei jeder Neu- oder Wiederzulassung, Ummeldung oder dem Wechsel der Versicherungsgesellschaft bei der Zulassungsstelle nachzuweisen. Dazu müssen Sie eine so genannte Doppelkarte vorlegen, die Sie unmittelbar nach Abschluss der Kfz-Versicherung von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten. Die Doppelkarte wird heute vielfach schon elektronisch ausgestellt.
Die Teilkasko-Versicherung Die Kasko-Versicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung und decken Schäden ab, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Dabei ist die Teilkasko-Versicherung für jedes Fahrzeug sinnvoll. Lediglich bei sehr alten Autos mit einem sehr geringen Wiederbeschaffungswert kann es sinnvoll sein, auf eine Kaskoversicherung zu verzichten.
Folgende Schäden sind teilkaskoversichert:
- Diebstahl
- Brand oder Explosion
- Haarwild- und Marderschäden
- Glasbruch
- Unmittelbare Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag oder Überschwemmung
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
Kommt es zu einem Schaden, werden die Reparaturkosten ersetzt; bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug.
Die Vollkasko-Versicherung Die Vollkasko-Versicherung wird für Neuwagen und gebrauchte Autos mit einem hohen Wiederbeschaffungswert empfohlen. Sie deckt alle Schäden aus der Teilkasko-Versicherung und tritt zusätzlich noch in folgenden Fällen ein: - Schäden am Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall
- Mutwillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte
- Fahrerflucht des Unfallgegners
In der Regel ist die Vollkasko-Versicherung teuer als eine Teilkasko. Es lohnt sich aber in jedem Fall, beide Varianten durchzurechnen. Im Zweifelsfall kann eine Vollkasko-Versicherung – je nach Fahrzeugart und Schadensfreiheitsrabatt - auch günstiger sein als eine Teilkasko-Versicherung.

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