Auch in diesem Jahr gibt es so einige Veränderungen in Sachen Steuern. Welche das sind und wie Sie davon profitieren bzw. kräftig Steuern sparen können, erfahren Sie bei vergleich.de.
Steuern sparen mit dem Bürgerentlastungsgesetz Seit dem 1.1.2010 ist es in Kraft: das Bürgerentlastungsgesetz. Damit können erstmals alle Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuer geltend gemacht werden. Auch die Beiträge für den Basistarif der privaten Krankenversicherung sind nun als Sonderausgaben absetzbar. Zusätzlicher Krankenschutz, also Wahl- und Zusatztarife, sowie Zusatzversicherungen können dagegen nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Grenze für Vorsorgeaufwendungen steigt Wer mit seinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht die Höchstgrenze erreicht hat, kann weitere Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. So sind Beiträge zur Berufsunfähigkeits-, Unfall, Haftpflicht- und Risikolebensversicherung sowie zu freiwilligen Pflegeversicherungen jetzt bis zu einer Höhe von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Steuerpflichtige, welche die Kosten für ihre Krankenversicherung selbst tragen) als Sonderausgaben absetzbar.
Erhöhung des Grundfreibetrages Seit Januar 2010 gilt ein neuer Grundfreibetrag. So bleibt jetzt mehr Einkommen steuerfrei: bis zu 8.004 Euro für Alleinstehende und bis 16.009 Euro für Ehepaare. Da gleichzeitig die Steuersätze gesenkt wurden, mindert dies die persönliche Steuerlast: So können Arbeitnehmer Steuern sparen und haben am Monatsende mehr Netto auf dem Konto.
Steuerliche Begünstigungen für die Basis-Rente Gute Nachrichten für Rürup-Sparer: Der steuerlich absetzbare Beitragsanteil wurde von 68 auf 70 Prozent erhöht. Damit können Beitragszahlungen zur Basis-Rente jetzt bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro (Ledige) bzw. 28.000 (Verheiratete) als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Aufstockung des Kindergeldes Dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz sei Dank: Das Kindergeld steigt in diesem Jahr um 20 Euro pro Monat und Kind. Pro Kind werden dann je nach Kinderzahl zwischen 184 Euro und 215 Euro gezahlt.
Ebenfalls steuerlich auswirken wird sich die Erhöhung der Kinderfreibeträge auf 7.008 Euro. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen errechnete, stehen einem Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen ca. 42 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Ein alleinerziehender Haushalt mit 20.000 Euro Einkommen kommt auf ca. 20 Euro zusätzlich pro Monat.
Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen Die Bundesregierung hat die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen heraufgesetzt. Diese liegt nun in der Krankenversicherung bei 3.750 Euro pro Monat. In der Rentenversicherung stieg die Grenze auf 4.650 Euro im Osten Deutschlands und 5.500 Euro im Westdeutschland. Auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wurde erhöht und liegt nun bei 4.163,50 Euro.
Neue Steuerklassenkombination für Ehepaare Neben der Steuerklassen-Kombination III/V und IV/IV können berufstätige Ehepaare nun auch die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Hierbei wird die Lohnsteuer nach einem individuellen Faktor berechnet, so dass der weniger verdienende Partner am Monatsende mehr Netto auf dem Konto hat. Eine Steuernachzahlung am Jahresende schließt diese Kombination damit aus. Außerdem besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Aber auch Ehepaare in der Kombination III/V können ihr Nettogehalt optimieren. Seit Januar erhalten Arbeitnehmer der Steuerklasse V erstmals eine Vorsorgepauschale für Aufwendungen wie beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung. Aufgrund des dadurch sinkenden Lohnsteuerabzuges steigt das Nettogehalt am Monatsende.
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