Geldanlage: Zinsen runter, Einlagensicherung hoch

69318 Renditejagd war gestern: Im Jahr 2009 galt vor allem die Devise "Sicher ist sicher". Was sonst noch geschah und ob 2010 endlich wieder mit höheren Zinsen zu rechnen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Geldanlage: Das war 2009
Das Jahr begann mit sinkenden Zinsen – und mit einer Ausnahme: Während der Leitzins Anfang 2009 bei nur 2,5 Prozent stand und viele Banken mit der Senkung ihrer Geldanlagezinsen reagierten, bot die Bank of Scotland im Januar Neukunden 4,5 Prozent auf Tagesgeld. Viele nutzten das Angebot und konnten sich über eine ordentliche Rendite freuen, während die Zinsen immer weiter sanken. So steht der europäische Leitzins auch jetzt noch auf seinem historischen Tiefstand bei gerade mal einem Prozent.

Dennoch machten die deutschen Sparer nicht zwangsläufig Minus - dank der auch jetzt noch niedrigen Inflationsrate von rund 0,1 Prozent. Wer also ein Tagesgeldkonto mit
2,5 Prozent
eröffnete, hatte eine Realverzinsung von 2,44 Prozent. Das ist sogar noch mehr als zu den Zinshoch-Zeiten im Jahr 2008.


Höhere Einlagensicherung
Das Resultat der Finanzkrise war vor allem ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Die Bundesregierung reagierte und setzte den gesetzlichen Einlagenschutz für alle Sparbücher und Konten EU-weit von 20.000 auf 50.000 Euro herauf. Außerdem wurde die bisherige zehnprozentige Verlustbeteiligung abgeschafft. Sparer und Anleger bekommen jetzt 100 Prozent ihrer Einlagen (bis zu den genannten Obergrenzen) zurück. Auch die Frist für die Auszahlung der Spareinlagen bei einer Bankenpleite wurde verkürzt: von drei Monaten auf 30 Tage.


Verbesserter Anlegerschutz
In den Jahren 2008 und 2009 haben Berichte über Schlecht- oder Falschberatung großes Misstrauen gegenüber Kreditinstituten erzeugt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb die Beratungspflicht von Banken verschärft und somit den Anlegerschutz deutlich verbessert. Wünscht ein Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage, muss das Kreditinstitut ihn auf Risiken im Fall einer Insolvenz hinweisen. Zudem darf die Bank einem solchen Kunden keine Einlage bei ihr selbst empfehlen, wenn sie dafür nur die gesetzliche Einlagensicherung bieten kann.

Außerdem traten 2010 die neuen Protokoll-Vorschriften für Wertpapierdienstleistungs-unternehmen in Kraft. Demnach müssen Banken, Sparkassen und Vermögensverwalter alle Anlagegespräche mit Privatkunden dokumentieren. Wird ein Beratungsprotokoll gar nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllt, können für die Banken Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig werden. Die neuen Vorschriften gelten allerdings nur für Geldanlagen, die unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Klassische Anlageprodukte, wie Tagesgeld oder Festgeld, sind davon ausgenommen.


Ausblick 2010: Zinsanstieg erwartet
Auch wenn es jetzt noch nicht so aussieht: Experten rechnen in diesem Jahr wieder mit steigenden Zinsen. Erste Notenbanken haben ihre Leitzinsen bereits wieder angehoben. Die europäische Zentralbank hat es zwar bei dem jetzigen Leitzins von einem Prozent belassen, rechnet aber ebenfalls damit, dass sich die Wirtschaft wieder stabilisiert. So könnte der Leitzins bereits in der ersten Jahreshälfte wieder steigen. Mit einem Tagesgeldkonto sind Sie auf der sicheren Seite und können schnell auf einen Zinsanstieg reagieren.

Trotz Finanzkrise und der daraus resultierenden Optimierung der Anlageberatung gibt es immer noch Banken, die am Kunden vorbei beraten. So hat die Zeitschrift "Finanztest" jüngst Banken mit verdeckten Beratungsgesprächen getestet – keine der 21 Banken erhielt das Qualitätsurteil gut. Dabei habe die Hälfte der Banken den finanziellen Status des Kunden nicht berücksichtigt, zudem sei nicht ausreichend über die empfohlenen Produkte und deren Risiken aufgeklärt worden. Selbst für Verbraucherministerin Ilse Aigner ist jetzt das Fass übervoll: Sie will die Banken mit staatlichen Maßnahmen zu besserer Kundenberatung zwingen. Für Kunden gilt solange: Aufgepasst beim Bankengespräch und wenn möglich einen Zeugen mitnehmen. Führen Sie am besten ein Protokoll und lassen Sie dies Ihren Anlageberater unterschreiben.
 

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