Der vergleich.de Newsletter im Juni 2010

Artikel weiterempfehlen

Wenn jemand eine Reise macht... 

Versicherungen, die auch im Urlaub nicht fehlen sollten

 

Sommerzeit = Urlaubszeit = Erholungszeit! Doch genau wie das Wetter kann auch die Stimmung schnell umschlagen, wenn beispielsweise der Strand vermüllt ist oder Sie einen Unfall mit Ihrem Auto haben. Zwei Versicherungen sollten deshalb neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung im Urlaubsgepäck nicht fehlen: eine Rechtschutz- und eine Kfz-Versicherung. 


  


Zwei Paar Schuhe: Recht haben und Recht bekommen
Jedes Jahr wieder kehren Urlauber verärgert von Ihrer Urlaubsreise zurück. Auch wenn Sie sich im Recht wissen, ist es oft schwierig, eventuelle Schadenersatzansprüche auch geltend zu machen. Sie brauchen einen Anwalt, der Ihren Fall vertritt und wenn möglich auch die fremde Sprache spricht. Das kann teuer werden. Gut, wenn man dann eine Rechtschutzversicherung besitzt. Die gilt nämlich auch während Urlaubsreisen ins Ausland. Welche Länder abgedeckt sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab: alle Versicherungen zahlen jedoch bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeer-Anliegerstaaten. Einige Versicherungen leisten zudem auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln.

Eine Rechtschutzversicherung übernimmt sowohl die Anwalts- und Gerichtskosten als auch die Auslagen für Zeugen oder Gutachter. Auch die Kosten für die Gegenseite werden übernommen, wenn Sie zu deren Übernahme verpflichtet sind. Das gilt natürlich nur für den Bereich, für den Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben: also beispielsweise für Ihren Privatbereich oder Ihr Kfz. Beachten Sie aber, dass der Schutz im Ausland meist nur für sechs Wochen im Jahr gilt. Halten Sie sich länger im Ausland auf, brauchen Sie eine Rechtschutzversicherung, die uneingeschränkten Schutz bietet.


Wenn’s im Urlaub kracht
Andere Länder, andere (Fahr-)Sitten: Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, ist auch bei achtsamem Fahren vor einem Verkehrsunfall nicht gefeit. Abgesehen vom Ärger kann ein Schaden schnell in die Millionenhöhe gehen, wenn Personen verletzt wurden. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung gilt auch im europäischen Ausland und übernimmt alle Schäden, die Sie anderen durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall zufügen. Unberechtigte Schadensersatzforderungen wehrt sie für Sie ab.

Ist die Schuldfrage ungeklärt oder möchten Sie eigene Ansprüche geltend machen, hilft Ihnen die Verkehrs-Rechtschutzversicherung mit entsprechendem Auslandsschutz weiter. Sie stellt Ihnen einen Rechtsanwalt zur Verfügung, der mit den landestypischen Gegebenheiten vertraut ist. Das ist wichtig, da immer das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall passiert ist. Ein eventueller Prozess wird also auch nicht in Deutschland, sondern im Unfallland stattfinden.

Sind Sie mit dem Mietwagen unterwegs, empfiehlt sich der zusätzliche Einschluss einer Mallorca-Police. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Kfz-Haftpflicht auf im Ausland angemietete Autos. Kommt es mit Ihrem Mietwagen zu einem Unfall, reichen die im Ausland geltenden Versicherungssummen aus dem Wagenmietvertrag zur Deckung der Schäden oft nicht aus. Die Kfz-Versicherung springt dann bis zu der im Vertrag vereinbarten Schadenshöhe ein, wenn die Mallorca-Police vereinbart wurde. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Kfz-Versicherer, ob die Mallorca-Police bereits Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist oder nachträglich eingeschlossen werden kann.


Zwei wichtige Begleiter im Urlaub
Nicht immer erfüllt der Urlaub seinen Erholungszweck. Damit Sie sich aber nicht auch noch nach dem Urlaub ärgern, ist es wichtig, sich sinnvoll und ausreichend abzusichern. Achten Sie deshalb auf eine Rechtschutz- und Kfz-Versicherung, die auch in Ihrem Urlaubsland gilt. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn der Urlaub doch mal anders als geplant verläuft.


Artikel bewerten:
Übermittlung Ihrer Stimme...