Der vergleich.de Newsletter im Juni 2010Artikel weiterempfehlen Schlüsselfertiges Eigenheim: Bequem bauen, aber ohne Haken
Nicht alle Bauherren sind handwerklich so begabt, dass sie mit Eigenleistungen Kosten beim Bau einsparen können. Für viele Häuslebauer ist deshalb die Vertragsvariante „schlüsselfertig“ die bessere Wahl. Damit hier keine unnötigen Zusatzkosten entstehen, gilt es, auf einige Punkte im Vertrag besonders zu achten.

Wichtige Vertragsdetails Haben Sie sich für die Errichtung eines Eigenheims entschieden, stehen Sie meist vor der Wahl: schlüsselfertig oder Ausbauhaus. Während beim Ausbauhaus nur das Gerüst erstellt wird und Sie mit Eigenleistungen den Rest erledigen, wird bei der Variante "schlüsselfertig" das Haus meist einzugsfertig übergeben. Sie müssen sich nicht selbst um die vielen Handwerker kümmern, sondern können dies Ihrem Vertragspartner, der Baufirma, überlassen.
Das klingt bequem, kann aber auch einige Risiken bergen. Umso wichtiger ist es, den Vertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen. Auf diese Punkte sollten Sie achten:
Sind alle Bauleistungen klar dargelegt? Viele Baufirmen formulieren die Details des Vertrages ungenau und schwammig und lassen sich so alle Möglichkeiten offen. So entstehen schnell Mehrkosten – achten Sie deshalb darauf, dass alle Bauleistungen, wie z.B. der Bodenaushub oder auch die Dachdämmung, vollständig und präzise festgehalten werden.
Werden alle Arbeiten bis zur Fertigstellung ausgeführt? Je nach Anbieter gibt es Unterschiede im Fertigstellungsgrad der Arbeiten. So kann beispielsweise im Vertrag festgelegt sein, dass bestimmte Tätigkeiten, wie Bodenbeläge oder Malerarbeiten, nur bis zu einem bestimmten Grad ausgeführt werden oder sogar ganz fehlen.
Sind Extras im Festpreis enthalten? Oft ist nur die Standardausstattung enthalten, wenn von „schlüsselfertig“ die Rede ist. Wer also individuelle Wünsche, wie beispielsweise bestimmte Fliesen in der Küche oder Schiebetüren statt sich normal öffnende, verwirklichen möchte, muss mit einem Preisaufschlag rechnen.
Gibt es einen konkreten Zeitplan? Wer baut, zahlt meist doppelt: für das neue Haus und dazu noch seine Miete. Verzögert sich jetzt der Einzug, wird es schnell teuer. Ist im Vertrag der genaue Zeitplan hinterlegt, können Sie von der Baufirma Schadensersatz für die entstandenen Kosten verlangen.
Wie lange gilt der Festpreis? Schlüsselfertiges Bauen heißt meistens Bauen zum Festpreis: das klingt erst einmal einfach und berechenbar. Achten Sie aber darauf, dass der Festpreis nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist. Läuft diese nämlich ab und es kommt zu Verzögerungen, kann Ihnen die Baufirma diese in Rechnung stellen – egal, ob die Verzögerung durch die Baufirma selbst oder andere Zulieferer verursacht wurden.
Sind Zeiträume für die Bezahlung von Abschlägen festgelegt? In den meisten Verträgen werden Abschläge vereinbart, nur selten muss der Bauherr alle Kosten erst nach Fertigstellung und Abnahme der Immobilie bezahlen. Die Zahlungen der Abschläge sollten dabei so festgelegt werden, dass eine bestimmte Teilleistung bereits erbracht wurde. Dabei sollte der Abschlag den Wert der Teilleistung nicht überschreiten. Wer bereits bei Vertragsabschluss erhebliche Anzahlungen leisten muss oder höhere Abschläge zahlt als nötig, läuft Gefahr, sein Geld bei einer Pleite der Baufirma nie wieder zu sehen.
Wurde eine Sicherheitsklausel vereinbart? Oft fallen Baumängel erst nach Abschluss aller Arbeiten auf. Die Baufirma haftet laut Gesetz fünf Jahre für solche Mängel. Allerdings nur, wenn sie in dieser Zeit nicht pleite geht. Damit Sie dann nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie im Vertrag eine Sicherheit für den Insolvenzfall vereinbaren. Die Zeitschrift Finanztest rät zu einem Betrag von fünf Prozent der Bausumme, den die Baufirma für einen solchen Fall zurücklegen sollte und der dann nicht in die Insolvenzmasse einfließt. So haben Sie die Sicherheit, wenigstens einen Teil Ihres Geldes wieder zurück zu bekommen.
Bauvertrag lieber zweimal prüfen Fehlende oder unklare Vertragsdetails sorgen bei Bauherren oft für Ärger und zusätzliche Kosten. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag sorgfältig und lassen Sie, wenn möglich, auch noch einmal Fachleute über Ihren Vertrag schauen. Bauberatungen bieten beispielsweise Bausachverständige oder Bauherren-Vereine an.
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