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Lockvogelangebote adé – Zinstricks beim Kredit gibt es nicht mehr 

So profitieren Sie von den neuen Kreditrichtlinien

 


Seit fast drei Wochen ist sie in Kraft: die neue Verbraucherkreditrichtlinie. Doch was hat sich dadurch für Kreditnehmer geändert? Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuen Regelungen und die Änderungen in unserem Vergleich.    



Verbraucherkreditrichtlinie: Das steckt dahinter
Die Verbraucherkreditrichtlinie hat vor allem ein Ziel: die Ratenkredit-Konditionen für Verbraucher transparenter und besser vergleichbar zu machen. Sind bisher viele Kreditnehmer auf so genannte Schaufensterzinsen hereingefallen, soll dies mit der neuen Richtlinie nun unterbunden werden. Banken dürfen seit dem 11. Juni 2010 nur noch mit Konditionen werben, die mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer auch erhalten. Ein Beispiel, in dem alle Kostenfaktoren des Kredites enthalten sind, soll die Zinsberechnung für den Verbraucher nachvollziehbar machen.


Das ändert sich für Sie
Die neue Kreditrichtlinie bringt viele Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich. Sie erhalten umfassende Informationen zu Ihrem Kredit – dabei werden nicht nur die Zusammensetzung des angebotenen Zinssatzes, die Kosten und die Art des Kredites ausführlich erklärt. Sie erhalten ebenso eine Auskunft zum Vermittler und seiner Stellung zum Darlehensgeber. Stellen Sie eine Kreditanfrage, bekommen Sie jetzt also mehr Unterlagen zugesandt, deren Erhalt Sie auch bestätigen müssen.

Auch die Kündigungsfrist für den Kreditvertrag wurde neu geregelt. Ihren Ratenkredit können Sie nun jederzeit vollständig oder teilweise zurückzahlen, die sechsmonatige Wartefrist entfällt. Sie können also viel flexibler auf fallende Ratenkreditzinsen reagieren und umschulden. Allerdings müssen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung nun in jedem Fall eine Vorfälligkeitsgebühr bezahlen – bisher stellten Banken diese Gebühr nur selten in Rechnung. Die neue Gebühr ist aber in ihrer Höhe begrenzt: Sie  darf höchstens ein Prozent der Restdarlehenssumme betragen.

Sie möchten noch mehr über die Verbraucherkreditrichtlinie wissen? Umfassende Informationen zu den neuen Regelungen und Tipps zum Ratenkredit finden Sie auch in unserem Thema des Monats Juni.


Das ändert sich für die Banken
Die Werbung mit Lockvogelangeboten ist für Banken nun passé. Sie dürfen nicht mehr nur einen besonders niedrigen Zinssatz herausstellen, der beispielsweise nur für eine bestimmte Region gilt, sondern müssen einen repräsentativen Zins inklusiver aller Zusatzkosten nennen. Diesen Zinssatz müssen dann mindestens zwei Drittel der Darlehensnehmer auch erhalten. Dazu muss ein repräsentatives Beispiel angeführt werden, dass alle wichtigen Kreditdetails enthält.

Die Banken setzen diese Anforderungen unterschiedlich um. Einige nutzen einen Kreditrechner, so dass Sie die gewünschte Summe selbst eingeben können und dafür Ihre persönliche Kondition inklusive Rechenbeispiel angezeigt bekommen. Andere wiederum setzen weiter auf den Top-Zins und geben dafür ein repräsentatives Zahlenbeispiel an. Wenn Sie sich nicht mühsam durch die einzelnen Banken kämpfen wollen, nutzen Sie einfach unseren Ratenkredit Vergleich. Dort sehen Sie auf einen Blick die besten Konditionen für Ihre gewünschte Kreditsumme.


Ein Vergleich, auf den Sie sich verlassen können
Natürlich haben wir unseren Ratenkreditvergleich entsprechend den neuen Regelungen der Verbraucherkreditrichtlinie angepasst. Der Sollzins, früher Nominalzins genannt, zeigt den Zinssatz an, den die Bank für das Kreditangebot zugrunde legt und den mindestens zwei Drittel der Kunden bei der Bank auch erhalten. Weitere Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder eine Restschuldversicherung, werden im Sollzinssatz nicht ausgewiesen. Diese enthält der effektive Jahreszins, der sich also aus Sollzinssatz und allen Kreditkosten zusammensetzt.

Auf den ersten Blick sehen die Konditionen damit teurer aus als vor der Umstellung, als viele Banken mit ihrem günstigsten Zins warben. Lag der Spitzenzins vor der Verbraucherkreditrichtlinie noch unter vier Prozent, stieg er jetzt um ca. ein Prozent auf rund fünf Prozent. Da aber etwa 70 Prozent der Kreditnehmer die angezeigte Kondition auch bekommen werden, können Sie nun die Ratenkreditzinsen viel besser und einfacher vergleichen. Vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bekamen dagegen nur fünf Prozent der Kreditnehmer den angebotenen Zinssatz auch. Achten Sie beim Vergleichen der Angebote besonders auf den effektiven Jahreszins, denn die Bearbeitungsgebühren sind von Bank zu Bank verschieden hoch. Unser Ratenkredit Vergleich hebt diesen Zinssatz deshalb für Sie noch einmal extra farbig hervor.

Leider haben jedoch längst nicht alle Vergleichsportale ihre Vergleiche auf die neuen Regeln umgestellt und werben weiterhin mit einem Spitzenzins von unter vier Prozent. Wir finden das Ihnen und anderen Kreditnehmern gegenüber unfair: ein reeller Vergleich bleibt Ihnen so verwehrt. Wir möchten Ihnen ehrliche und transparente Konditionen anbieten und zeigen Ihnen deshalb nur die echten Zinsen an, die von der Bank auch an mindestens zwei Drittel der Kunden vergeben werden. 

Besonders in unserem Vergleich der bonitätsabhängigen Kreditzinsen haben sich einige Änderungen ergeben. Wir zeigen Ihnen jetzt neben dem effektiven Jahreszins zusätzlich auch den Sollzins an. So haben Sie eine bessere Übersicht über den Zinsmarkt und können die verschiedenen Angebote leichter gegenüberstellen. Wer außerdem unseren Ratenkreditvergleich regelmäßig beobachtet, wird bemerkt haben: manche Banken sind aufgrund der neuen Richtlinie um einige Plätze nach hinten gefallen, andere dagegen weiter nach vorn gerückt. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir die bonitätsabhängigen Anbieter noch einmal entsprechend gekennzeichnet. Sie können aber natürlich auch alle Anbieter vergleichen, die ausschließlich bonitätsunabhängige Zinsen anbieten. Schauen Sie doch einfach mal in unseren Ratenkredit Vergleich und finden Sie Ihren passenden Kredit – ganz ohne Schaufensterzinsen! 


zum Ratenkredit Vergleich


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