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Lebensversicherung gekündigt? So bekommen Sie mehr Geld raus 

Lebensversicherung gekündigt? So bekommen Sie mehr Geld raus

 

Wer seine Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt, erhält zu wenig Geld zurück, meinen Verbraucherschützer. Das Problem ergibt sich aus so genannten gezillmerten Verträgen, bei denen Kunden zuerst sämtliche Gebühren bezahlen müssen, bevor ein Guthaben angespart wird.


  


Wie viel Geld Kunden verlieren können, die ihre Versicherung in den ersten Jahren nach Abschluss kündigen, zeigt eine Liste der Verbraucherzentrale Hamburg. Danach erhielt ein Verbraucher, der bei der Hamburg Mannheimer 17.256 Euro eingezahlt hatte, nach der Kündigung nur 5.000 Euro zurück – eine Differenz von 12.256 Euro! 

So urteilten die Gerichte
Das Thema Rückkaufwerte von Lebens- und Rentenversicherungen beschäftigt nicht erst kurzem, sondern schon seit Jahren die Gerichte. Bereits im Oktober 2005 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Urteilen (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03), dass eine Berechnung von Rückkaufwerten in der beschriebenen Form nicht rechtens sei. Die Karlsruher Richter waren der Meinung, dass Versicherte im Fall einer vorzeitigen Kündigung einen Anspruch auf „knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge“ haben. Schönheitsfehler der BGH-Urteile: Sie gelten nur für Verträge, die vor dem Herbst 2001 abgeschlossen wurden.

Doch auch wer nach diesem Datum einen Vertrag über eine Lebens- oder Rentenversicherung unterschrieben und vorzeitig gekündigt hat, kann mehr Geld zurückbekommen. Er kann sich auf Urteile des Landgerichts Hamburg vom Herbst 2009 berufen, nach denen die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Hamburg Mannheimer, Deutschem Ring und Generali (ehemals Volksfürsorge) unwirksam sind (324 O 1116/07, 1136/07 und 1153/07). Die hohen Verluste im Fall einer vorzeitigen Kündigung würden dort nicht ausreichend dargestellt, meinten die Hamburger Richter. Diese Urteile gelten für Verträge, die zwischen Herbst 2001 und Ende 2007 abgeschlossen und inzwischen gekündigt wurden.

Um den Anspruch auf eine korrekte Berechnung von Rückkaufwerten für alle Versicherten sicher durchzusetzen, will die Verbraucherzentrale Hamburg nach und nach alle großen Versicherungsunternehmen verklagen. Im März hat sie bereits Klage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG wegen deren Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug eingereicht.

Das können Sie tun
Sie haben Ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt und deutlich weniger Geld zurückbekommen, als Sie eingezahlt hatten? Dann wenden Sie sich doch mit unserem Musterbrief an Ihren Versicherer und fordern Sie, was Ihnen zusteht. Weigert sich Ihr Versicherer, mehr zu zahlen, sollten Sie eine Klage in Betracht ziehen. Lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen, denn Ansprüche verjähren bei allen Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, nach fünf Jahren, bei jüngeren Verträgen sogar schon nach drei Jahren. Wenn Sie zunächst nicht klagen möchten, können Sie alternativ Ihren Versicherer zum „Verzicht der Einrede der Verjährung" drängen. Bei Erfolg können Sie dann in Ruhe ein höchstrichterliches Urteil zur Rückzahlungspraxis der Versicherer abwarten.


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