Der vergleich.de Newsletter im Februar 2012Finanzprobleme bei den Krankenkassen: Was Sie jetzt beachten sollten Fast jeder Deutsche hat gute Vorsätze für das neue Jahr. Doch sich jeden Tag neu zu überwinden, mehr Sport zu treiben oder weniger Schokolade zu essen, ist nicht immer leicht. Zahlreiche Krankenkassen bieten jedoch durch Bonusprogramme Anreize.
Wenn die Krankenkasse in Schwierigkeiten steckt In Geldnot geratene Krankenkassen bleiben oft nur drei Möglichkeiten: Die Erhebung von Zusatzbeiträgen, die Fusion mit einer anderen Krankenkasse oder als letzter Ausweg der Insolvenzantrag. Zusatzbeiträge verschrecken viele Mitglieder und deren Kündigung treibt die Krankenkasse dann noch tiefer in die finanzielle Krise – die Pleite droht. Eine Fusion mit einer anderen, finanziell besser gestellten Krankenkasse kann das Problem lösen.
So geschehen ist dies beispielsweise im letzten Jahr bei der Vereinigten IKK, die in der IKK Classic aufging. Auch zahlreiche Betriebskrankenkassen (BKK) fusionierten 2011. Zum 1. Januar 2012 schlossen sich die DAK, die BKK Gesundheit und die BKK Axel Springer zur DAK-Gesundheit zusammen. Des Weiteren gaben mehrere Betriebskrankenkassen ihre Fusion bekannt.
Manchmal sind die Finanznöte aber so groß, dass die Krankenkasse Insolvenz anmelden muss. Die BKK für Heilberufe war bereits der zweite Pleitefall einer Krankenkasse, weitere könnten folgen. Doch was passiert eigentlich mit den Versicherten bei einer Fusion oder Pleite? Können die Versicherten von einer Fusion eventuell sogar profitieren?
Vor- und Nachteile einer Fusion Schließt sich eine Krankenkasse mit einer finanziell besser gestellten Krankenkasse zusammen, erhalten Versicherte oft bessere Leistungen. Außerdem kann durch die Fusion meist die Erhebung eines Zusatzbeitrages vermieden werden. Warten Sie deshalb am besten ab, welche Änderungen durch den Zusammenschluss entstehen und was die neue Kasse Ihnen bietet, ehe Sie kündigen.
Manchmal ergeben sich durch eine Fusion auch Nachteile für die Versicherten. Dabei kann es sich beispielsweise um teurere Wahltarife oder auch Leistungskürzungen handeln. Dies betrifft allerdings nur die zusätzlichen Leistungen, die jede Krankenkasse anbieten darf. 90 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, diese muss Ihnen jede Kasse bieten.
Sind Sie mit den Leistungen Ihrer neuen Krankenkasse nicht einverstanden, können Sie – sofern Sie bereits 18 Monate Mitglied in Ihrer alten Krankenkasse waren – kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Schwieriger ist es, wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, denn damit haben Sie sich für drei Jahre an Ihre Kasse gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nur, wenn die neue Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag als Ihre alte Kasse erhebt.
Ihre Rechte und Pflichten bei einer Krankenkassenpleite Um Ihren Versicherungsschutz müssen Sie keine Angst haben. Dieser bleibt auch bei einer Insolvenz lückenlos bestehen. Sie sollten sich nur innerhalb von 14 Tagen eine neue Kasse suchen. Unternehmen Sie nichts, wird Ihr Arbeitgeber oder die Rentenkasse die neue Krankenkasse aussuchen. Krankenkassen müssen übrigens jeden Versicherten einer gesetzlichen Kasse aufnehmen, selbst wenn es sich dabei um einen chronisch Kranken handelt.
Laufende Behandlungen werden auch nach der Insolvenz weitergeführt. Die Kostenregelung übernehmen die Krankenkassen dann untereinander. Eventuelle Ansprüche aus Bonusleistungen können in der Regel nur mitgenommen werden, wenn auch die neue Kasse ähnliche Bonusprogramme anbietet.
Nutzen Sie Ihre Chance Eine Fusion oder Insolvenz muss sich nicht nachteilig auswirken, sondern kann auch neue Möglichkeiten eröffnen: So kann Ihnen die fusionierte Kasse zum Beispiel umfangreichere Leistungen oder bessere Bonusprogramme bieten. Gefällt Ihnen das neue Angebot nicht, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Unser Vergleich hilft Ihnen dabei, alle Krankenkassen und deren Leistungen zu prüfen und zu vergleichen. Unsere Checkliste versorgt Sie mit allen wichtigen Informationen zum Krankenkassenwechsel.
vergleich.de Tipp: Sie überlegen schon länger einen Wechsel in die private Krankenversicherung? Dann ist jetzt vielleicht der passende Zeitpunkt gekommen. Wechseln können alle Arbeitnehmer, die seit mindestens einem Jahr mehr als 50.850 Euro jährlich verdienen. 
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