26.08.2010 - Nun steht fest: Die noa Bank ist tatsächlich zahlungsunfähig

Die BaFin meldete, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) Kontakt mit den Anlegern aufnehmen wird, damit diese Ihre Forderungen geltend machen können. Dies gilt jedoch nur für Geldanlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Alle Anlagen über dieser gesetzlichen Grenze werden nicht rückerstattet. Die noa Bank gehörte nicht dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken an.

Unser vergleich.de Tipp für Ihre Geldanlagen: Legen Sie immer nur so viel Geld an, wie die Bank im Falle einer Pleite auch zurück bezahlen kann. Alle Information zu den Einlagensicherungen der Banken, können Sie aus unserem Vergleich entnehmen...