und die AOK Rheinland-Pfalz zum 1. Mai einen Zusatzbeitrag erheben. Dies erfuhr die „Rheinische Post“ vom Freitag aus Krankenkassen-Kreisen. Die AOK Rheinland-Pfalz ließ allerdings erklären, dass es bislang noch keinen Verwaltungsratsbeschluss für den Zusatzbeitrag gebe.
Auch andere Krankenkassen sind in Schwierigkeiten. So haben nach Informationen der Zeitung die BKK Heilberufe und die BKK City dem Bundesversicherungsamt mitgeteilt, dass sie ihren Haushalt womöglich nicht ausgleichen können. Die Behörde entscheidet in solchen Fällen, ob die Krankenkassen Insolvenz anmelden müssen. Sprecher der beiden Krankenkassen bestätigten den Bericht nicht, schlossen einen solchen Schritt aber auch nicht aus.
Die Ortskrankenkassen sind anderen Sozialversicherungen gegenüber benachteiligt, da ihre Mitglieder überwiegend älter und keine Top-Verdiener sind. Will eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von mehr als acht Euro erheben, muss sie eine Einkommensprüfung durchführen. Einkommensschwache können dann darauf pochen, nicht überproportional belastet zu werden. Das könnte zu einer Einnahmenlücke bei den Ortskrankenkassen führen, für die kein staatlicher Ausgleich vorgesehen ist.
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