31.03.2010 - BGH-Urteil verbessert Schutz für Kreditnehmer

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 200/09) haben Darlehenskäufer künftig nicht mehr das unmittelbare Recht zur Zwangsvollstreckung. Stattdessen muss nun ein Notar von Amts wegen prüfen, ob der Käufer auch alle Rechte und Pflichten aus dem Kreditvertrag übernommen hat. Erst dann ist er zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Kann ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht mehr bedienen, kann es an Dritte verkauft werden. Die Bank tritt damit auch die Grundschuld an den Käufer ab, mit der das Darlehen gesichert ist. In der Vergangenheit konnte der Kreditkäufer den Vertrag kündigen und eine Zwangsvollstreckung einleiten. So konnte das zur Sicherung eingesetzte Grundstück kostengünstig erworben werden.

Das Urteil betrifft sowohl Alt- als auch Neuverträge.