ihren Ruhestand in Spanien, Frankreich oder Österreich zu verleben, müssen künftig nicht mehr die vom Staat gewährten Zulagen zurückzahlen. Außerdem ist es nun möglich, die staatliche Förderung für den Kauf einer Immobilie im EU-Ausland zu nutzen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September moniert, die Riester-Rente verstoße in etlichen Punkten gegen europäisches Recht (Az. C269/07). Diese Punkte wurden nun überarbeitet. Profitieren können davon:
- Grenzgänger, also Menschen, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber in einem der EU angehörenden Nachbarstaat leben und Steuern zahlen
- Käufer und Besitzer von Immobilien im EU-Ausland
- Deutsche mit Altersruhesitz in einem anderen EU-Staat
- EU-Ausländer, die nach einer Berufstätigkeit in der Bundesrepublik in ihre Heimat zurückkehren
Riester-Rente: Förderung sichern