23.03.2010 - Ratenkredite ab Juni leichter kündbar

Unbefristete Verträge können ab diesem Datum jederzeit gekündigt werden, nicht erst ein halbes Jahr nach Abschluss wie bislang. Die Kündigungsfrist darf dabei einen Monat nicht überschreiten – bislang waren es drei. Bei befristeten Verträgen ist jederzeit eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Darlehens möglich. Die Bank kann in einem derartigen Fall zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, doch diese darf höchstens ein Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen. Beträgt die Laufzeit des Kredites noch weniger als zwölf Monate, sinkt die Obergrenze für die Bankgebühren auf 0,5 Prozent der Rückzahlungssumme. Kündigungen durch die Bank sind nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart wurde.
 
All diese Regelungen gelten für Verbraucherkredite ebenso wie für Teilzahlungs- und Leasingverträge, nicht aber für Immobiliendarlehen.

Zum Ratenkredit-Vergleich