15.03.2010 - SCHUFA: Auskunft an Dritte ab April deutlich teurer

Der entsprechende Antrag kann per Telefon, online oder persönlich in einem der SCHUFA-Servicecenter gestellt werden. Er gilt jeweils nur für das laufende Jahr, ein Dauerantrag ist nicht möglich. Mit diesem Service setzt die Kreditauskunftei Vorgaben des Gesetzgebers um. Wer die SCHUFA-Auskunft nicht für sich selbst braucht, sondern beispielsweise als Bonitätsnachweis für den Vermieter, zahlt künftig allerdings 18,50 Euro statt wie bisher 7,80 Euro.

Außerdem werden Bonitätsauskünfte der SCHUFA ab April eine neue, zweiteilige Form haben. Der erste Teil ist zur Weitergabe an Dritte gedacht und enthält deshalb nur für einen Vertragsabschluss relevante Informationen. So will die SCHUFA die Privatsphäre der Verbraucher schützen.

Der zweite Teil des neuen Formulars ist für den Verbraucher selbst gedacht und enthält alle zu seiner Person gespeicherten Daten. Dabei kann es sich um Informationen über Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite oder Leasingverträge handeln, jeweils inklusive der Kontonummern, Kreditsummen oder Laufzeiten. Bonitätsauskünfte der SCHUFA sind ab April ausschließlich mit beiden Teilen erhältlich.

Wer sich auf www.meineSCHUFA.de registriert, kann seine Daten online einsehen. Eine Registrierung kostet ab dem 1. April 18,50 Euro und gilt unbefristet. Die Bestellung einer schriftlichen Bonitätsauskunft über das Internet kostet für registrierte Nutzer vergünstigt 7,80 Euro, für nichtregistrierte 18,50 Euro.