Zum 1. Juli soll die Einspeisevergütung für Anlagen auf Dachflächen um 16 Prozent, für freistehende Anlagen um 15 Prozent sinken, wie CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich am Dienstag nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin sagte. Für Investoren, die zum 1. Januar dieses Jahres bereits eine Baugenehmigung hatten, sollen Übergangsregelungen gelten.
So sollen freistehende Solaranlagen, die bis Ende 2010 erstmals Strom ins Netz einspeisen, weiterhin nach den alten Sätzen gefördert werden. Für alle anderen Anlagen gilt der Vertrauensschutz bis zum 30. Juni 2010. Eine Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen soll es künftig nicht mehr geben, stattdessen sollen Anlagen an den Randflächen von Bahnschienen und Autobahnen bezuschusst werden.
Bislang brachte Strom aus einer typischen Dachanlage 39,14 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde – bei einer Leistung der Solarzellen von weniger als 30 Kilowatt wie bei Privathäusern üblich. Der Vergütungssatz gilt für das Startjahr und die folgenden 20 Kalenderjahre. An der Börse wird Solarstrom dagegen mit rund fünf Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Die Differenz zahlen alle Verbraucher über ihre Stromrechnung mit.
Die Förderung hat Solaranlagen in den vergangenen Jahren zu beliebten Anlageobjekten gemacht. Mit einer Dachanlage ließ sich bislang über eine Laufzeit von gut 20 Jahren eine Rendite von sieben bis acht Prozent erzielen, ergaben Berechnungen der Stiftung Warentest. Die nun beschlossene Kürzung der Förderung wird Experten zufolge die Rendite einer solchen Anlage um etwa zwei Prozentpunkte verringern. Verschiedene Anbieter ermöglichen mit speziellen Darlehen eine günstige Finanzierung von Solaranlagen.