22.02.2010 - Zusatzbeitrag: Kartellamt ermittelt gegen Krankenkassen

Viele gesetzlich Krankenversicherte werden schon im laufenden Quartal erstmals einen Extra-Obolus an ihre Krankenkassen zahlen müssen. Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge ermittelt nun das Bundeskartellamt gegen neun Kassen. Es bestehe der Verdacht, so ein Sprecher der Behörde, „dass einige Kassen mit einer gemeinsamen Verlautbarung über die Einführung von Zusatzbeiträgen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben“. Die Krankenkassen weisen dies zurück. Zudem erklärten sie, dass das Kartellamt nicht für sie zuständig sei, da es sich bei ihnen nicht um normale, gewinnorientierte Unternehmen handele.

Die Behörde hat bereits am vergangenen Donnerstag von den Krankenkassen Auskunft verlangt. Ihre Namen nannte sie nicht. Vermutlich sind die Kassen betroffen, die Ende Januar auf einer gemeinsamen Pressekonferenz angekündigt hatten, künftig von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Mehrere Kassen haben bereits bestätigt, dass sie Post vom Kartellamt erhalten haben, darunter die DAK und die KKH Allianz.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen von ihren Versicherten einen Extra-Obolus in Höhe von bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds verlangen, maximal jedoch 37,50 Euro. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Höhe der angekündigten Zusatzbeiträge, sondern geht ausschließlich dem Verdacht illegaler Preisabsprachen nach.