15.02.2010 - Schufa-Auskunft künftig einmal im Jahr kostenlos

Der entsprechende Antrag kann per Telefon, online oder persönlich in einem der Schufa-Servicecenter gestellt werden. Er gilt jeweils nur für das laufende Jahr, ein Dauerantrag ist nicht möglich.

Bislang kostet eine Eigenauskunft bei der Schufa 7,80 Euro. Mit der Änderung zum 1. April setzt die Auskunftei das novellierte Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) um. Einmal im Kalenderjahr können Verbraucher eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen, heißt es dort im neuen Paragraf 34 Absatz 8, der die „Auskunft an den Betroffenen“ regelt.

Darüber hinaus können Verbraucher gegen Bezahlung unter www.meineschufa.de jederzeit die über sie gespeicherten Informationen online einsehen und beispielsweise einen E-Mail- oder SMS-Benachrichtigungsservice in Anspruch nehmen. Ein unbefristeter Zugang zum Internetportal der Schufa kostet derzeit einmalig 15,60 Euro. Auch telefonische Abfragen sind möglich (0 18 05/72 48 32, 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz).

Die neuen gesetzlichen Vorgaben machen laut Schufa technische Änderungen nötig, die sich in den bislang bestehenden 14 Servicestellen nicht umsetzen lassen. Das heißt: Verbraucher, die ab dem 1. April für Auskünfte nicht das Internet oder Telefon nutzen möchten, können in den Servicestellen ein Formular ausfüllen. Die Schufa-Informationen werden ihnen dann per Post zugeschickt. Auskünfte vor Ort sind ab dann nicht mehr möglich. Dies gilt ebenso für die kostenlosen wie für die kostenpflichtigen Angebote.