Vergessen Sie nicht, den Freistellungsauftrag für Ihre Kapitalerträge zu erteilen, um Steuerabzüge zu vermeiden! Informieren Sie sich auf einen Blick darüber, was Sie zu beachten haben.
Zinsertrag mit Freistellungsauftrag
Jedes Jahr erhalten Sparer von ihren Banken Informationen über die Verzinsung ihrer Einlagen. Solche Kapitalerträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Abzug der Steuern erfolgt automatisch durch das jeweilige Kreditinstitut. Doch durch den sogenannten Freistellungsauftrag können Kapitalerträge von diesem Steuerabzug befreit werden.
Der Freistellungsauftrag beträgt seit 1. Januar 2007 für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro.
Nachfolgend geben wir Ihnen an einem Beispiel Hilfestellung für die Erteilung Ihres Freistellungsauftrages.
Freistellungsauftrag: So wird es gemacht
Zunächst wird bei der Bank ein Freistellungsauftrag eröffnet. Dieser beträgt in unserem Beispiel 100 Euro. Bei einer Geldanlage (z.B. für ein Tagesgeld) in Höhe von 10.000 Euro wird ein Zinssatz von 3,5% gezahlt.
10.000 x 3,5/100 = 350 Euro
350 Euro - 100 Euro = 250 Euro
250 Euro Zinsertrag gehen über den Freistellungsauftrag hinaus und werden versteuert.
Wichtig für Sie: Stellen Sie Ihren Freistellungsauftrag zeitig und in ausreichender Höhe. Teilen Sie den Höchstbetrag sinnvoll auf mehrere Banken auf und schöpfen Sie den Höchstbetrag voll aus. Bei Verringerung der Höchstgrenzen kürzen die Banken meist automatisch um den Prozentsatz der Verringerung.
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