Einlagensicherung der Sparkassen

Einlagensicherung der Sparkassen

Die Sparkassen gehören einem eigenen Sicherungssystem in Deutschland an. Sie gewähren ihren Kunden eine 100%ige Sicherheit für ihr Geld. Erfahren Sie hier alles über die einzelnen Stufen des Systems.

3-Stufen-Sicherungsmodell: Regionale Stützungsfonds und Gewährsträgerhaftung

Stufe 1: Regionale Stützungsfonds der Sparkassen
In der ersten Stufe bilden die Sparkassen 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), die zunächst aufgerufen sind, die Sparkassen innerhalb ihres regionalen Einzugsgebietes zu stützen. Die Stützung erfolgt durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung.

Die regionalen Stützungsfonds finanzieren sich über eine Umlage in Höhe von 0,3% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ der jeweils angeschlossenen Sparkassen. Dieser Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig). Eine Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge ist möglich.

Stufe 2: Sicherungsreserve der Landesbanken
Die Landesbanken und Girozentralen bilden eigene Fonds, die so genannte Sicherungsreserve, die durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung sowohl Landesbanken als auch Sparkassen beisteht.

Stufe 3: Überregionaler Ausgleich
Sobald die 1. und 2. Stufe erschöpft sind, tritt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Das bedeutet: Das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds steht im Notfall gemeinschaftlich zur Verfügung. Auch die Sicherungsreserve der Landesbanken nimmt an dem überregionalen Ausgleich teil. Die Sicherungsfonds bewirken also indirekt eine Einlagensicherung, ohne dass der Einleger selbst etwas davon erfährt. Es liegt der Fall der so genannten Institutssicherung (typisch für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken) vor.


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