Einlagensicherung öffentlicher Banken

Einlagensicherung öffentlicher Banken

Die Einlagensicherung Öffentlicher Banken schützt die Gelder der Kunden, soweit dies nicht bereits durch die gesetzliche Einlagensicherung geschieht. Details zum Einlagensicherungsfonds Öffentlicher Banken erhalten Sie hier. 

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands wurde 1994 gegründet. Die Mittel für den Schutz der Kundeneinlagen werden von den angeschlossenen Banken aufgebracht.

Die Einlagensicherungseinrichtungen des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands schützen Guthaben von Kunden bei den angeschlossenen Kreditinstituten unbegrenzt zu 100%. Dieser Schutz umfasst Einlagen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

Vom Schutz ausgenommen sind Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder (und deren Sondervermögen). Das gilt auch für Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion dem Anleger eine umfassende Sicherheit und werden daher nicht zusätzlich geschützt.

Mitglieder des Einlagensicherungsfonds Öffentlicher Banken

Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sind:

  • Calenberger Kreditverein
  • Deutsche Ausgleichsbank
  • Deutsche Kreditbank AG 
  • Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
  • InvestitionsBank Hessen AG
  • Internationales Bankhaus Bodensee AG
  • InvestitionsBank des Landes Brandenburg
  • Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
  • Landwirtschaftliche Rentenbank
  • LfA Förderbank Bayern
  • Postbank easytrade AG
  • Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
  • Sächsische Aufbaubank GmbH
  • Thüringer Aufbaubank
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