Gesetzliche Einlagensicherung

Gesetzliche Einlagensicherung

 

Ihr Bankguthaben ist grundsätzlich vom Staat geschützt. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen über diese gesetzliche Einlagensicherung auf einem Blick.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Die wenigen deutschen Kreditinstitute, die keinem Einlagensicherungsfonds angehören – oft sind es kleinere Banken – sind durch die 1998 neu gegründete "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" geschützt. 

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Sie hat die Aufgabe, die Gläubiger eines ihr zugeordneten Instituts für nicht zurückgezahlte Einlagen oder für nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu entschädigen.

Bedingungen der gesetzlichen Einlagensicherung

Seit dem 1. Juli 2009 gilt der Sparerschutz gesetzlich im Einklang mit den Vorgaben der EU für Einlagen bis 50.000 Euro. Ab Januar 2011 wird der Sicherungsbetrag sogar auf 100.000 Euro erhöht. Bisher galt die Grundsicherung für Einlagen bis 20.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent.  Diese Selbstbeteiligung entfällt mit dem neuen Gesetz. Die Gesetzesänderung bietet den Sparern also mehr Schutz. Auch die Auszahlungsfrist, innerhalb der die Kunden im Entschädigungsfall über die Ersparnisse verfügen können, wird von drei Monaten auf 30 Tagen herabgesetzt.

Dieser Einlagensicherungsschutz gilt nicht grundsätzlich für alle ausländische Banken, die in Deutschland tätig sind. Hier müssen spezielle Bestimmungen beachtet werden.

Geschützte Einlagen

Die Grundsicherung umfasst alle „Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Andere Banken und die öffentliche Hand sind ausgeschlossen.

Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen des Kunden lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden nicht geschützt.


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Grundsicherung Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Banken Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken.
Sparkassen Regionale Stützungsfonds und Gewährleistungsträgerhaftung.
Genossenschaftsbanken Garantiefonds und Garantieverbund.
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Bausparkassen Der Einlagensicherungsfonds für Bausparkassen.
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