Genossenschaftsbanken: Garantiefonds

Genossenschaftsbanken: Garantiefonds

Auch bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland sind Ihre Einlagen 100%ig sicher. Hier bekommen Sie alle Informationen zur Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken. 

Garantiefonds und Garantieverbund

Die Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen FinanzVerbundes wird vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) auf freiwilliger privatrechtlicher Basis geführt. Genossenschaftliche Pflichtprüfungen obliegen den regionalen Prüfungsverbänden. Die Einlagen der Kunden werden durch einen Garantiefonds und einen Garantieverbund geschützt.

Zu den Mitgliedern dieser Sicherungseinrichtung gehören unter anderem Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften und auch besondere Institute des FinanzVerbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Garantiefonds

Der Garantiefonds hat den Zweck, finanzielle Schwierigkeiten der Genossenschaften abzuwenden oder zu beheben. Es können Barzuschüsse, verzinsliche und unverzinsliche Darlehen sowie Bürgschaften und Garantien gegeben werden.

90% der Einzahlungen in den Garantiefonds werden durch die regionalen Genossenschaftsbanken und 10% durch den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) selbst und die überregionalen Institute (DG-Bank u.a.) erbracht.

Garantieverbund

Der Garantieverbund des BVR übernimmt im Falle von Schwierigkeiten zusätzliche Bürgschaften und Garantien. Er umfasst alle am genossenschaftlichen Sicherungssystem beteiligten Institute. Diese übernehmen Garantien in Höhe von 60 % ihrer Sammelwertberichtigungen und tragen zur Deckung der Verpflichtungen bei, die der BVR im Rahmen des Garantieverbundes eingegangen ist.

Werden Sicherungsmaßnahmen des Garantiefonds eingeleitet, so können von den betroffenen Mitgliedsbanken Besserungsscheine verlangt werden. Der jeweilige Prüfungsverband entscheidet bis zu einem Betrag von 500.000,- Euro über den Einsatz der Fondsmittel. Sind höhere Stützungen erforderlich, so entscheidet der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) mit Zustimmung des jeweiligen Prüfungsverbandes.


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