Der Einlagensicherungsfonds deutscher BankenDer Einlagensicherungsfonds deutscher Banken gewährt den Kunden privater Banken einen Schutz, der über die Grundsicherung hinausgeht. |
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Umfang des EinlagenschutzesDie privaten Banken, die sich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen haben, sichern durch den Fonds die Guthaben jedes Kunden bis zur Höhe von 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses.
Geschützt sind alle „Nichtbankeneinlagen", d. h. die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Zu diesen geschützten Einlagen gehören Spar-, Termin- und Sichteinlagen und auf den Namen des Kunden lautende Sparbriefe. Dagegen werden Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, nicht geschützt. Neben den reinen Einlagen sind auch marktübliche Zinsen von der Sicherung erfasst.
Zweigniederlassungen deutscher Banken im Ausland werden sowohl durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als auch - sofern die deutsche Bank an diesem mitwirkt - durch den Einlagensicherungsfonds nach den in Deutschland für die Bank bestehenden Sicherungsgrenzen geschützt. Handelt es sich jedoch um ein selbstständiges Tochterunternehmen einer deutschen Bank im Ausland und somit auch nicht mehr um eine "deutsche Bank", wird dieses durch das jeweils zuständige ausländische Sicherungssystem nach den dort geltenden Bestimmungen geschützt. Volle Sicherheit für den "normalen" PrivatkundenFür fast alle Anleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei den privaten Banken. Selbst bei kleinsten Banken mit einem Eigenkapital von 5 Mio. € werden so bereits Beträge bis zu 1,5 Mio. € pro Anleger voll geschützt. In der Regel ist der gesicherte Betrag jedoch erheblich höher. Die exakte Höhe finden Sie in den Detailinformationen zu jedem Anbieter.
Auch für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bank aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheiden sollte, ist vorgesorgt. Die Einleger werden hierüber so rechtzeitig informiert, dass sie noch während des Bestehens des Einlagenschutzes ihre Dispositionen treffen können. Im Übrigen sind die Einlagen bis zur nächsten Fälligkeit, also möglicherweise weit über den Zeitpunkt des Ausscheidens hinaus, gesichert. Gesetzliche RahmenbedingungenDie Mittel des Einlagensicherungsfonds werden von den angeschlossenen Banken freiwillig aufgebracht. Der Gesetzgeber hat die Einlagensicherung bereits im Jahre 1976 bei der seinerzeitigen Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG) anerkannt und damit eine wichtige Voraussetzung für die Effizienz des Einlagensicherungsfonds geschaffen. Das Vertrauen des Gesetzgebers in die Wirksamkeit der Einlagensicherung kommt auch darin zum Ausdruck, dass nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Mündelgeld im Rahmen der jeweils geltenden Sicherungsgrenze bei Kreditinstituten angelegt werden darf, die am Einlagensicherungsfonds mitwirken. Finanzierung des Fonds Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken finanziert sich über eine Umlage in Höhe von 0,3% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ seiner Mitglieder. Dieser Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig). Eine Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge ist möglich.



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