Einlagensicherung ausländischer Banken

Einlagensicherung ausländischer Banken

Ausländische Banken gehören grundsätzlich den Sicherungseinrichtungen ihres eigenen Landes an. Hier erfahren Sie alle Einzelheiten zur Einlagensicherung ausländischer Banken und der Regelung innerhalb der EU.

Einlagenschutz außerhalb und innerhalb der EU

Grundsätzlich gelten die Garantien der verschiedenen Sicherungseinrichtungen in Deutschland nicht für ausländische Banken. Ausländische Banken sind in der Regel ihren eigenen Einlagensicherungssystemen angeschlossen. Der Einlagenschutz bei deutschen Filialen ausländischer Banken richtet sich daher nach den Bestimmungen des Landes, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat.

Eine besondere Bestimmung gilt innerhalb der EU: Hier sind die Einlagen der Sparer durch eine Mindesteinlagensicherung geschützt. Seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Mitgliedstaaten innerhalb der EU den Schutz der Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro garantieren. Privatrechtliche Einlagensicherungssysteme, die einen höheren Einlagenschutz bieten, existieren in vielen EU-Ländern nicht. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben jedoch die die Möglichkeit, den gesetzlichen Garantiebetrag über die 50.000 Euro hinaus anzuheben. Erst ab Januar 2011 soll der gesetzliche Sicherungsbetrag EU-weit 100.000 Euro betragen. Wer also jetzt mehr als 50.000 Euro anlegen möchte, sollte sich vorab über die Bestimmungen des jeweiligen Einlagensicherungssystems informieren.

Sonderfall Einlagensicherung in der Türkei

In der Türkei gibt es eine staatliche Einlagensicherung von Seiten des Türkischen Schatzamtes. Diese gilt jedoch nicht für Devisenausländer. Wer also sein Geld von Deutschland aus direkt bei Banken in der Türkei anlegen möchte, kann die Einlagensicherung im Schadensfall nicht beanspruchen.

Beitritt zum Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V.

Einzelne ausländische Banken sind mit ihrer deutschen Niederlassung dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V. beigetreten. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie bei den Detailinformationen des jeweiligen Kreditinstitutes.

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Überblick über die Bestimmungen zur Einlagensicherung wichtiger Staaten, die nicht der EU angehören.


Ausland

Garantierter Betrag
in Landeswährung

Einlagensicherung Japan

10.000.000 JPY

Einlagensicherung Schweiz

100.000 SFR

Einlagensicherung Kanada

100.000 CAD

Einlagensicherung USA

100.000 USD


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