Die Einlagensicherung schützt Kundengelder bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz bis zu einer festgelegten Grenze. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Sicherungseinrichtungen.
Gesetzliche Einlagensicherung und Einlagensicherungsfonds:
Kreditinstitute, die keine Mitglieder dieser Sicherungssysteme sind, unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Hier gilt nur eine Grundsicherung Ihrer Rückzahlungsansprüche. Der Garantiebetrag beläuft sich auf 50.000 Euro. Bei größeren Anlagebeträgen, die diese Summe überschreiten, sollten Sie hierauf unbedingt achten.
Ausländische Banken
Auch im Ausland gibt es Einlagensicherungsfonds und -einrichtungen. Doch diese weichen von den deutschen Vorbildern ab und sind ihnen auch teilweise unterlegen. Wer sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegen will, sollte sich daher genau über deren Regelungen zur Einlagensicherung informieren. Lesen Sie jetzt weitere Einzelheiten zur Einlagensicherung im Ausland.
Inhaberpapiere
Verbindlichkeiten, über die eine Bank oder Sparkasse Inhaberpapiere ausgestellt hat (darunter fallen u.a. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate) werden von den Einlagensicherungseinrichtungen nicht erfasst. Gleiches gilt auch für Anleihen, Pfandbriefe oder Aktien. Achten Sie beim Kauf von Inhaberpapieren unbedingt auf die Kreditwürdigkeit der Bank oder Sparkasse, da sonst gegebenenfalls ein Totalverlust droht.
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