Einlagensicherung: So sicher ist Ihr Geld!

Einlagensicherung

Bei Insolvenz eines Kreditinstitutes schützt eine Einlagensicherung die Gelder der Kunden bis zu einer festgelegten Grenze. Unterschieden wird zwischen gesetzlicher Einlagensicherung und freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Erfahren Sie, welche Sicherung wann greift und worauf Sie bei einem Geldanlage Vergleich achten sollten.

Einlagensicherung - was bedeutet das genau?

Sobald ein Kreditinstitut nicht mehr dazu in der Lage ist, die Einlagen der Kunden zurück zu zahlen, greift die Einlagensicherung: sie gewährleistet bis zu einer bestimmten Höhe die Rückerstattung der Einlagengelder.

Gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt dabei Beträge bis zu 100.000,- € ab. Alle Banken sind dazu verpflichtet, einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beizutreten. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorwiegend Gelder von Privatanlegern, z.B. auf Sparkonten (siehe Sparbuch Vergleich) und kleineren Unternehmen.

Einlagensicherung der Banken

Sobald die Anlagebeträge die 100.000-Euro-Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung überschreitet, ist es besonders wichtig, darauf zu achten, inwiefern alles darüber hinaus gehende abgesichert ist. Hier greifen dann die freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Banken. Es existieren Einlagensicherungssysteme verschiedener Bankengruppen, deren Sicherungsgrenze Beträge in Millionenhöhe umfasst. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Absicherung seitens der Banken freiwillig erbracht wird und nicht gesetzlich garantiert wird. Diese freiwilligen Einlagensicherungsfonds schützen sowohl Investitionen von Privatanlegern als auch von Wirtschaftsunternehmen. Die meisten deutschen Banken haben eine eigene Einlagensicherung. Sie gehören einem der Institutsgruppen-Sicherungssysteme in Deutschland an.

Dazu zählen die Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken, der Sparkassen, der Genossenschaftsbanken, der Öffentlichen Banken und die Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen.

Lebensversicherungsunternehmen

Anders als bei Banken gilt für Versicherer nicht die gesetzliche Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB). Bei ihnen springt die Protektor Lebensversicherungs AG ein, welche den rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an einen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer nachkommt. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die Beleihungs-Rechtsverordnung die Protektor Lebensversicherungs AG mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut.

Ausländische Banken

Auch im Ausland gibt es Einlagensicherungsfonds und -einrichtungen. Doch diese weichen von den deutschen Vorbildern ab und sind ihnen auch teilweise unterlegen. Wer sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegen will, sollte sich daher genau über deren Regelungen zur Einlagensicherung informieren. Lesen Sie jetzt weitere Einzelheiten zur Einlagensicherungsfonds ausländischer Banken.

Inhaberpapiere

Verbindlichkeiten, über die eine Bank oder Sparkasse Inhaberpapiere ausgestellt hat (darunter fallen u.a. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate) werden von den Einlagensicherungseinrichtungen nicht erfasst. Gleiches gilt auch für Anleihen, Pfandbriefe oder Aktien. Achten Sie beim Kauf von Inhaberpapieren unbedingt auf die Kreditwürdigkeit der Bank oder Sparkasse, da sonst gegebenenfalls ein Totalverlust droht.

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