Einlagensicherung - Wie sicher ist ihr Geld?
Die Einlagensicherung schützt Kundengelder bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz bis zu einer festgelegten Grenze. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Sicherungseinrichtungen. Gesetzliche Einlagensicherung und EinlagensicherungsfondsDie meisten deutschen Banken haben eine eigene Einlagensicherung. Sie gehören einem der Institutsgruppen-Sicherungssysteme in Deutschland an. Dazu zählen die Einlagensicherungsfonds der Privaten Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Öffentlichen Banken und Bausparkassen.
Kreditinstitute, die keine Mitglieder dieser Sicherungssysteme sind, unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Hier gilt nur eine Grundsicherung Ihrer Rückzahlungsansprüche. Der Garantiebetrag beläuft sich auf 100.000 Euro (seit dem 01.01.2011). Bei größeren Anlagebeträgen, die diese Summe überschreiten, sollten Sie hierauf unbedingt achten. LebensversicherungsunternehmenAnders als bei Banken gilt für Versicherer nicht die gesetzliche Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB). Bei ihnen springt die Protektor Lebensversicherungs AG ein, welche den rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an einen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer nachkommt. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die Beleihungs-Rechtsverordnung die Protektor Lebensversicherungs AG mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut. Ausländische BankenAuch im Ausland gibt es Einlagensicherungsfonds und -einrichtungen. Doch diese weichen von den deutschen Vorbildern ab und sind ihnen auch teilweise unterlegen. Wer sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegen will, sollte sich daher genau über deren Regelungen zur Einlagensicherung informieren. Lesen Sie jetzt weitere Einzelheiten zur Einlagensicherung im Ausland. InhaberpapiereVerbindlichkeiten, über die eine Bank oder Sparkasse Inhaberpapiere ausgestellt hat (darunter fallen u.a. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate) werden von den Einlagensicherungseinrichtungen nicht erfasst. Gleiches gilt auch für Anleihen, Pfandbriefe oder Aktien. Achten Sie beim Kauf von Inhaberpapieren unbedingt auf die Kreditwürdigkeit der Bank oder Sparkasse, da sonst gegebenenfalls ein Totalverlust droht. 

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